Coro­na News: Ent­schä­di­gung und Scha­dens­er­satz für Maß­nah­men nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz in Fol­ge CoVid19

Der­zeit wird das The­ma der mög­li­chen Ent­schä­di­gungs­pflicht nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) viel­fach dis­ku­tiert. Zunächst ist zu iden­ti­fi­zie­ren um wel­che Maß­nah­men es sich han­delt, wel­che eine Ent­schä­di­gungs­pflicht aus­lö­sen sol­len. Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) ermög­licht sowohl Maß­nah­men gegen­über Pri­vat­per­so­nen oder aber auch gegen­über soge­nann­ten juris­ti­schen Per­so­nen. Zunächst gilt es jeweils zu prü­fen um was für eine Maß­nah­me es sich han­delt oder was für eine Maß­nah­me bei­spiels­wei­se einer Betriebs­schlie­ßung zu Grun­de liegt. Denk­bar sind Ver­hü­tungs­maß­nah­men als auch Bekämp­fungs­maß­nah­men gegen die Pan­de­mie. Dies gilt es im Ein­zel­fall zu prü­fen. Aus­weis­lich einer Eil­ent­schei­dung des VGH Baden-Würt­tem­berg eines Fit­ness­stu­di­os gegen eine sog. „Coro­na­ver­ord­nung“ han­delt es sich bei den Maß­nah­men der sog. „Coro­na­ver­ord­nung“ bei vor­läu­fi­ger Betrach­tung wohl um soge­nann­te Bekämp­fungs­maß­nah­men, dem­entspre­chend ist eine mög­li­che Ent­schä­di­gung danach zu beur­tei­len. Neben dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz kom­men auch ande­re Anspruchs­grund­la­gen in Betracht. Zu beach­ten ist, dass das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) teil­wei­se eine kur­ze Aus­schluss­frist vor­sieht. Wei­ter in Fra­ge steht, ob die Maß­nah­men auch ver­fas­sungs­ge­mäß sind. Dies hat der VGH Baden-Würt­tem­berg in sei­nem Beschluss vom 09.04.2020 171 S 925/20 noch offengehalten.

Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne bei der Prü­fung mög­li­cher Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che. Hier bedarf es einer kon­kre­ten Bera­tung für den Ein­zel­fall, da unter­schied­li­chen Anspruchs­grund­la­gen in Betracht kom­men. Fer­ner emp­feh­len wir rein vor­sorg­lich Ihre Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung zu kon­tak­tie­ren, sofern dies vor­han­den ist. Der­zeit hat sich wohl die Ver­si­che­rungs­pra­xis geän­dert, sodass bei­spiels­wei­se im Gast­ge­wer­be hier Ver­gleichs­zah­lun­gen ange­bo­ten wer­den sei­tens der Versicherer.

Ansprech­partner in unse­rer Kanz­lei sind:

Dr. M. Merkel
Dr. A. Maier-Ring