UNSEr NOTAR
Herr Notar Tobias Huber steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als unparteiische Berater bei Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art zur Verfügung.
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar* gegenüber sämtlichen Urkundsbeteiligten zur absoluten Neutralität verpflichtet. Er darf keine Vertragspartei einseitig zu ihren Gunsten beraten oder in der betreffenden Rechtsangelegenheit als Anwalt tätig sein. Die zu erhebenden Notargebühren sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt, abweichende Kostenvereinbarungen sind nicht zulässig.
DAS TEAM
Dem Notar steht jeweils ein hoch qualifiziertes Team zur Seite, das für die rasche und reibungslose Abwicklung der Urkundsgeschäfte sorgt.
Herr Notar Tobias Huber wird regelmäßig vertreten von Frau Rechtsanwältin Dieterich, Frau Württ. Notariatsassessorin Michaela Birli, Frau Württ. Notariatsassessorin Andrea Ostertag und Frau Rechtsanwältin Schühle als seine Notarvertreterinnen.
Die Notarvertreterinnen unterstützen den Notar bei seiner gesamten Amtsführung.
+49 751 8880–29
Rechtsanwältin und Notarvertreterin
Fachanwältin
Familienrecht
* Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir das Maskulinum als genderneutrale Personenbezeichnung, die unser Notar und die Notarvertreterinnen gleichermaßen einschließt.
Sie benötigen notarielle Formulare? Einfach dem Button folgen und die benötigten .pdf-Dateien herunterladen.
NOTARIELLE DIENSTLEISTUNGEN
Unser Notar berät und begleitet Sie – als Unternehmen, Unternehmer oder Privatperson – umfassend bei allen beurkundungs- oder beglaubigungspflichtigen Rechtsgeschäften. In unserer Kanzlei werden Sie von einem kompetenten Team betreut, das Ihre notariellen Angelegenheiten zügig bearbeitet und Ihnen bei Fragen gerne behilflich ist.
In unseren notariellen Dienstleistungen ist die umfassende juristische Beratung und Betreuung aller Vertragspartner inbegriffen. So stellen wir sicher, dass der Wille sämtlicher Urkundsbeteiligten zutreffend in die Vertragsurkunde aufgenommen wird. Als neutraler Mittler der Interessen der Vertragsparteien ist es Aufgabe des Notars, Kontroversen schon im Vorfeld durch geeignete Vertragsgestaltung und klare Formulierungen zu verhindern. Wir betrachten es als Sinn und Zweck unserer Notartätigkeit, rechtliche Probleme zufriedenstellend zu lösen und auch in komplexen Fällen unterschriftsreife Vertragsentwürfe zu erstellen.