VERTRAGSGESTALTUNG
Verträge sind die am häufigsten vorkommenden Rechtsverhältnisse des Alltags. Die Vertragsgestaltung berührt eine Vielzahl von Rechtsgebieten, weshalb die Aufgabenstellungen in diesem Tätigkeitsfeld außerordentlich vielseitig sind. Der juristischen Komplexität dieser Materie begegnen wir mit dem vereinten Wissen einer interdisziplinären Praxisgruppe aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Notaren.
Unser Expertenteam besteht aus qualifizierten Spezialisten für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Jedes Teammitglied besitzt langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen aller Art und bringt spezielle Fachkenntnisse in die Gruppe ein. Durch fortlaufende Weiterbildung in den für das Vertragswesen relevanten Rechtsgebieten sind unsere Anwälte stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Auch bei schwierigen Fragestellungen sind wir in der Lage, rechtsbeständige und vor allem praktikable Verträge zu entwerfen – oder bestehende Verträge für Sie zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Mit präzise und eindeutig formulierten Vertragsinhalten, Verhandlungsgeschick und viel Gespür für die Situation helfen wir Ihnen, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden oder unberechtigte Ansprüche erfolgreich abzuwehren.
Die Praxisgruppe ‚Vertragsgestaltung‘ berät und vertritt Mandanten aus dem privaten und öffentlichen Sektor. Insbesondere Unternehmen schätzen unsere juristische Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen sowie bei Umstrukturierungen und Nachfolgeregelungen.
Leistungsschwerpunkte der Praxisgruppe
- Darlehensverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Werkverträge
- Kaufverträge, Lieferverträge und Widerrufsbelehrungen
- Teilungserklärungen und Bauträgerverträge
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
- Schenkungsverträge und Erbverträge
- Testamente, Vollmachten, Vorsorgevollmachten
- Gesellschaftsverträge, Anteilskaufverträge und Verschmelzungen von Unternehmen
- Handelsregisteranmeldungen und Gesellschaftsgründungsurkunden, insbesondere zur Gründung einer GmbH, Kommanditgesellschaft oder Eintragung eines Einzelkaufmanns
- Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Prokurabestellungen und Geschäftsführerbestellungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
RELEVANTE BERATUNGSFELDER
UNSERE EXPERTEN
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Dr. jur. Roland Dieterich
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ehemals tätig als
Rechtsanwalt und Notar a. D.