Schlich­tung in Bausachen

Eine Strei­tig­keit beim Bau­en kos­tet in der Regel viel Geld und ver­zö­gert den Bau­ab­lauf erheb­lich. Da auch die Erstel­lung von Gut­ach­ten und Gerichts­ver­fah­ren recht lan­ge dau­ert, stellt die Schlich­tung in Bau­sa­chen einen sinn­vol­len Lösungs­weg dar. Auf der Grund­la­ge einer Schlich­tungs­ver­ein­ba­rung kön­nen die am Streit betei­lig­ten Par­tei­en die Durch­füh­rung eines Schlich­tungs­ver­fah­rens bean­tra­gen. Der Schlich­ter ent­schei­det durch einen für die Par­tei­en ver­bind­li­chen Schiedsspruch.

Rechts­an­walt Dr. Mai­er-Ring ist auf­grund sei­ner Fach­an­walt­schaft im Bau- und Archi­tek­ten­recht befä­higt, als Schlich­ter auf­zu­tre­ten. Er ist ein­ge­tra­ge­ner Schlich­ter im Sin­ne der Schlich­tungs- und Schieds­ord­nung für Bau­strei­tig­kei­ten (SoBau).

Selbst­ver­ständ­lich über­nimmt unse­re Kanz­lei auch die Ver­hand­lung für Sie als ein­sei­ti­ger Inter­es­sen­ver­tre­ter in Schlichtungsverfahren.

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ehe­mals tätig im

Bank- und Kapitalmarktrecht
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