DR. JUR. MARCUS MERKEL
Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht
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merkel@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
In der Baubranche führen steigende technische Standards und gesetzliche Vorgaben zu einer deutlichen Zunahme von Leistungen und Akteuren auf der Planungs- und Ausführungsebene. Auftragnehmer wie Auftraggeber sehen sich einer erhöhten Anzahl von Schnittstellenrisiken ausgesetzt, die den erfolgreichen Projektverlauf gefährden. Dieses Konfliktpotential lässt sich entschärfen: Mit vorausschauender Rechtsberatung und Vertragsgestaltung schaffen wir eine sichere Projektgrundlage für alle Beteiligten.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Architekten‑, Ingenieur- oder Projektsteuerungsvertrag. Bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Vertragswerken können Sie sich auf den baufachlichen Sachverstand und juristischen Weitblick unserer Experten für Architektenrecht verlassen. Typische Problematiken wie Honorar- und Haftungsfragen begleiten wir lösungsorientiert vom Vertragsentwurf bis zur Nachtragsvereinbarung. Dabei orientieren wir uns stets an den praktischen und wirtschaftlichen Erfordernissen der Bauabwicklung; bevorzugen eine frühzeitige Konfliktvermeidung und die möglichst außergerichtliche Regelung von Interessengegensätzen. Unsere Kanzlei ist zur Schlichtung in Bausachen ermächtigt und vertritt Sie in Schlichtungsverfahren auch anwaltlich.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Architektenrecht
- Beratung in Vertragsfragen, insbesondere zu
– dem Zustandekommen und der Beendigung des Vertrags
– seiner evtl. Unwirksamkeit sowie der Prüfung des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
– dem Leistungsumfang und konkreten Vertragsinhalt
– Ersatzaufträgen
- Beratung in Honorarfragen, insbesondere zu
– Honorarzone und Honorarsatz
– den Leistungsphasen
– der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder Zeithonorars
– den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI
– den anrechenbaren Kosten eines Bauprojekts
– der möglichen Vereinbarung eines Erfolgshonorars
– allen Sonderfragen des Honorars, insbesondere bei Planungsänderungen oder eines abgelehnten Bauantrags
– der Schlussrechnung und Fälligkeit des Anspruchs
– einer Honorarklage des Architekten
- Beratung in Haftungsfragen, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Architekten, Ingenieuren, Projektsteuerern und deren Haftpflichtversicherern
Bauen wird zunehmend komplizierter. Strengere Vorschriften, steigende Nutzungsanforderungen und eine Vielfalt an technischen Möglichkeiten lassen Bauprojekte immer umfangreicher und unüberschaubarer werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig sachkundigen Rechtsrat einzuholen. Bei spezialisierten Fachanwälten, die sich auf allen Gebieten des Bauens auskennen und ihre Mandanten vom Anfang bis zum Ende des Projekts versiert begleiten.
Das Baurecht und alle weiteren Rechtsgebiete, die bei der Realisierung von Bauvorhaben bedeutsam sind, gehören seit Jahren zu den Beratungsschwerpunkten unserer Kanzlei. Baurechtliche Fragestellungen bewegen sich oft auf der Grenze zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht, weshalb Sie bei uns Spezialisten für beide Rechtsgebiete finden.
Wir stehen Ihnen in allen Projektphasen zuverlässig zur Seite, von der Entwicklung über die Planung und Umsetzung bis zur Vermarktung der Immobilie. Mit umfassender Rechts- und Sachkenntnis setzen wir Ihre Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche Dritter ab. Unsere Baurechtsexperten unterstützen Sie nicht nur in Einzelfragen – wie etwa in Genehmigungs‑, Vergabe- oder Vertragsangelegenheiten – sondern erarbeiten auf Wunsch ganzheitliche Strategien für Ihren rechtlichen und geschäftlichen Erfolg.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Baurecht
- Begleitung in Bebauungsplanverfahren und bei der Erlangung von Baugenehmigungen
- Gestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten einschließlich Nachträgen
- Führen von selbstständigen Beweisverfahren sowie allen sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen
Die Bauleitplanung umfasst insbesondere die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen bei der Aufstellung der Pläne, das Verfahren, die Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die Verwirklichung und Sicherung der Planung. Das Fachplanungsrecht umfasst die Planungen raumbedeutsamer Vorhaben wie z. B. Straßen und Fernstraßen.
Zum Planungsrecht gehören insbesondere auch immissionsschutzrechtliche Konflikte in der Bauleitplanung (z. B. durch Sport‑, Freizeit‑, Gewerbe- und Verkehrslärm), die Berücksichtigung von Umweltbelangen (insbesondere Naturschutzbelange) in der Fachplanung (z. B. bei der Planfeststellung von Straßen oder Flughäfen) sowie das Verhältnis von Bauplanungs- und Gewerberecht (z. B. die genehmigungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten).
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden über das gesamte Planungsverfahren hinweg.
Gemeinden erheben Beiträge bei Grundstückseigentümern, um die Erschließung eines Grundstücks und damit die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur zu finanzieren. Wir beraten in diesem Zusammenhang die Gemeinden bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Zudem sind wir für Grundstückeigentümer tätig in Form der
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden in Bezug auf das Bestehen eines Zahlungsanspruchs sowie die Höhe des Anspruchs
- Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Der Rechtsbereich des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst all die Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung dienen. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu nutzen.
Unsere Beratungsschwerpunkte im gewerblichen Rechtsschutz
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Gestaltung von Verträgen betreffend der Übertragung von Grundbesitz – sei es im Wege des Verkaufs oder aufgrund von Schenkung und Erbfolge.
Hierbei regeln wir für Sie die erforderlichen Grundstücksbelastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsbestellungen oder Wohnungsrechtsbestellungen. Auch Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte und alle weiteren Absicherungen, die im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen werden können, werden durch unsere Kanzlei vorbereitet und gegebenenfalls notariell beurkundet oder beglaubigt. Bei Streitigkeiten aus Rechten an Grundstücken setzen wir uns engagiert für Ihre Ansprüche ein.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Grundstücksrecht
- Immobilienkaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrechte
- Verkaufsvollmachten
Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Als Immissionen werden Maßnahmen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen verstanden.
Das Immissionsschutzrecht verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Immissionsschutzrecht
- Betreuung im Rahmen der immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren
- Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- Beratung und Vertretung von immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen für Dritte wie etwa Nachbarn
- Vertretung von Nachbarn zur Abwehr von immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen, wie etwa Lärm, Geruch, Abgase, Strahlung u. a.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Fragen, die rund um die Immobilie auftreten können. Ob Rechtsrat erforderlich ist beim Bau, Erwerb, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; ob Rechtsrat erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit oder im Bereich der Immobilienverwaltung – wir leisten diesen für Sie umfassend. Aufgrund der Möglichkeit, für Sie anwaltlich oder notariell tätig zu werden, können wir Ihnen im Bereich des Immobilienrechts in jeder Hinsicht weiterhelfen. So wird die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum oder die Aufteilung durch neue Grenzvermessung durch unsere Kanzlei begleitet und vollzogen.
Auch bei Fragen im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien und der Vollstreckung in Immobilien, bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie bei sämtlichen Fragen der Absicherung von Rechten an Immobilien steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Das Insolvenzrecht befasst sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Wir begleiten Insolvenzanträge und Sanierungsgespräche mit Banken, beraten und vertreten in Fällen der Insolvenzanfechtung, führen Forderungsanmeldungen zur Tabelle durch und betreiben die Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsansprüchen. Des Weiteren vertreten wir Geschäftsführer und Gesellschafter gegen die Inanspruchnahme durch Gläubiger und/oder den Insolvenzverwalter, vertreten aber auch Gläubiger in solchen Fällen.
Wir sind in allen Bereichen des E‑Commerce und Internetrechts für unsere Mandanten tätig.
Wir beraten Sie in marken- und wettbewerbsrechtlichen sowie zu urheberrechtlichen Fragen. Weiter betreuen wir den Aufbau von Online-Shops – angefangen bei der Entstehung und Gestaltung der Website über die Beratung zum Vertragsschluss im Internet bis hin zu auftretenden Haftungsfragen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Internetrecht
- Erstellen der Datenschutzerklärung und des Impressums
- Abwicklung von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Informationspflichten von Webshop-Betreibern
- Aufbau und Bestellablauf bei Online-Shops
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Waren über das Internet und alle damit zusammenhängenden Fragen
Ein Kartell ist eine Vereinbarung oder eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise zwischen Unternehmen mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern. Eine funktionierende Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass der freie Wettbewerb garantiert wird und der Missbrauch von Marktmacht verhindert wird.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Kartellrecht
- Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme
- Bestehen eines Kontrahierungszwangs aus der sog. Essential-Facilities-Doktrin
Kennzeichnend für ein Produkt oder ein Unternehmen ist dessen Name oder dessen Zeichen, welches auf einem kreativen Prozess beruht. Je mehr Mitbewerber es auf dem Markt gibt, die ähnliche Produkte oder Waren anbieten, desto wichtiger ist es für ein Unternehmen, dass der Unternehmensname oder das Produkt eindeutig abgegrenzt werden kann.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Markenrechtes erstreckt sich auf das markenrechtliche Anmeldeverfahren und die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr Ihrer markenrechtlichen Ansprüche. Zudem beraten wir Sie in Fragen der weiteren Kennzeichenrechte, wie z. B. den Namens- und Unternehmenskennzeichenrechten.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Markenrecht
- Beratung und Vertretung in sämtlichen markenrechtlichen Anmelde‑, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren, insbesondere vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs‑, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
Das Umweltrecht umfasst mehrere Querschnittsgebiete des Öffentlichen Rechts. Insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht, das Naturschutzrecht sowie das Bodenrecht.
Beim Immissionsschutzrecht geht es vornehmlich um den Schutz vor Luftverunreinigungen und Lärm bei genehmigungsbedürftigen und sonstigen Anlagen, insbesondere auch Verkehrswegen. Beim Wasserrecht stehen Vorkehrungen zum Gewässerschutz und die Ausgestaltung der wasserrechtlichen Nutzungen im Vordergrund. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht wird von den Komplexen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung bestimmt. Das Bodenschutzrecht, welches der Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen dient, hat viele Berührungen vor allem mit dem Wasserrecht (Gewässerverunreinigungen), Abfallrecht (Altlasten) und Naturschutzrecht (Landschaftsschutz, landwirtschaftliche Bodennutzung).
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden gerade schon im Vorfeld von geplanten Nutzungen sowie bei der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung.
Nicht zuletzt die rasante Zunahme des Internet-Handels hat zu einer gesteigerten Bedeutung des Urheberrechts für Privatpersonen geführt. Wir beraten Sie in den klassischen Bereichen des Urheberrechts, wie Film, Musik und Verlagswesen.
Unser Beratungsschwerpunkt liegt dabei im Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter dem Stichwort Abmahnung haben bereits zahlreiche Verbraucher „Bekanntschaft“ mit dem UWG gemacht.
Wir zeigen Ihnen nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Sie sich vor unberechtigten Abmahnungen schützen, sondern erläutern Ihnen darüber hinaus auch, wann Sie selbst einen Unterlassungsanspruch geltend machen können.
Wir vertreten Sie insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs‑, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern.
Unsere Kanzlei berät private Personen, Unternehmen und Gemeinden, wenn es um die Abwehr und Durchsetzung von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen und Satzungen geht. Wir vertreten unsere Mandaten in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und setzen die Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Verwaltungsrecht
- Baugenehmigungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren
- Abbruchverfügungen
- Städtebaurecht
- Gaststättenrecht
- das Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
- Wasserrecht
Die Regelungen des Wasserrechts finden sich sowohl im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes als auch in den Wassergesetzen der Länder.
Aufgrund der Nähe unsere Kanzlei zum Bodensee verfügen wir über eine umfangreiche Expertise in Bezug auf die Bodenseeregion und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Wasserrecht
- Nutzung von Gewässern
- Eigentumsfragen an Gewässern und Ufergrundstücken
- Bewirtschaftung von Gewässern
Das Werkvertragsrecht gehört in unserer Kanzlei seit vielen Jahren zur einer unserer wesentlichen Spezialisierungen.
Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts. Neben der Beratung führen wir für Sie selbstständige Beweisverfahren sowie alle sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Werkvertragsrecht
- Gestaltung und in der Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten
Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht einheitlich definiert. Er umfasst jedoch die Gesamtheit der Normen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren in allen hier in Betracht kommenden Fragen. Insbesondere versuchen wir, bereits vorgerichtlich Lösungen für Sie zu erarbeiten, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Sofern diese jedoch bereits aufgetreten sind, vertreten wir Sie auch vor den Instanzen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst vornehmlich die Aufgaben und Fragestellungen der nationalen sowie europäischen Wirtschaftsverwaltung (z. B. Gefahrenabwehr, Wirtschaftsförderung, Kartellaufsicht, Wirtschaftslenkung), ihre Organisation (europäische Behörden, staatliche Verwaltung und Selbstverwaltung) und Handlungsinstrumente (Ge- und Verbote, Steuern und Subventionen, kooperatives Verwaltungshandeln, Vergabe öffentlicher Aufträge, wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, insbesondere der Gemeinden) sowie die Rechtsfragen der Privatisierung.
Hierzu zählen insbesondere auch das Gewerberecht (z.B. Handwerks- und Gaststättenrecht) sowie das Recht infrastrukturgebundener Leistungserbringung und ihrer Regulierung (Energie, Telekommunikation, Verkehr, Versorgung) mit Bezügen zum Umwelt- und Planungsrecht, Immissionsschutzrecht und Infrastrukturplanung.
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden in diesem weiten Rechtsgebiet.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander. Insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Regelungen zum Zivilrecht. Es gibt aber auch diverse Sonderregelungen, beispielsweise im Handelsgesetzbuch.
Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich durch und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, um einen sogenannten Titel (z. B. ein Urteil) zu erwirken. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung helfen wir Ihnen, die gerichtlich festgestellten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Zivilrecht
- Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, das Kauf- und Werkvertragsrecht
- Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte)
- Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.)
- Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung von Beeinträchtigungen (z.B. bei Ehrverletzungen oder Nachbarrecht)
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz und Cork/Irland (Diploma in Common Law)
- Referendarexamen 2007 in Konstanz
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz. Danach Tätigkeit als Korrekturassistent und Beginn des Referendariats 2010 beim Landgericht Konstanz.
- 2011 Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation im öffentlichen Baurecht (veröffentlicht bei Duncker & Humblot, Berlin)
- Assessorexamen 2012 in Konstanz
- Rechtsanwalt in Ravensburg seit Mai 2012
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2016
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2016
- 2024 – Schlichtungsausbildung nach SOBau 2020
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe Baden-Württemberg
- Mitglied der Arge Baurecht (Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein)
- Mitglied des Anwaltvereins Ravensburg e.V.
- Seit 2015 vom Justizministerium Baden-Württemberg zum Prüfer in der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft berufen
- Seit 2016 Lehrbeauftragter an der Hochschule Konstanz (HTWG), Fakultät Bauingenieurwesen
- Seit 2017 vom Ministerium der Justiz und für Europa zum Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg berufen
DR. JUR. MARCUS MERKEL
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