VERWALTUNG UND ÖFFENTLICHES RECHT
In dieser Praxisgruppe bündeln wir unsere Fachkenntnisse im Baurecht, Bauplanungs- und Fachplanungsrecht, Vergabe- und Verwaltungsrecht sowie in allen Gebieten des Umweltrechts, um Mandanten aus dem öffentlichen und privaten Sektor bei Planungs- und Entwicklungsvorhaben strategisch zu unterstützen. Bauvorhaben im öffentlichen Raum fordern in vielerlei Hinsicht heraus: Es gilt zahlreiche Regelungen zu beachten und unterschiedliche Interessen zu vereinen.
Durch unsere Tätigkeit für Unternehmen, Bürger, Städte und Gemeinden kennen wir die Interessenlagen aller beteiligten Parteien und können dies stets zielführend für unsere Mandanten einsetzen. Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sowie für Verwaltungsrecht haben sich unsere Experten gleich zweifach spezialisiert und kennen sich in der Materie bestens aus.
Im Rahmen einer Projektentwicklung beraten wir Sie bei der Planung, Strukturierung und Durchführung Ihres Vorhabens. Wir weisen Sie frühzeitig auf Risiken und rechtlich wie wirtschaftlich sinnvolle Lösungsmöglichkeiten hin; überprüfen Ihr Projekt auf Genehmigungs- oder Anzeigebedürftigkeit und sorgen für die Beschleunigung der notwendigen planungs‑, bau- und umweltrechtlichen Verfahren. Soweit erforderlich, verteidigen wir erteilte Genehmigungen auch gegen Klagen Dritter.
Die Praxisgruppe ‚Verwaltung und Öffentliches Recht‘ berät und vertritt unter anderem kommunale Behörden wie Bau- und Umweltämter, Projektentwicklungs- und Wohnungsbaugenossenschaften, Bau- und sonstige Unternehmen sowie Privatpersonen.
Leistungsschwerpunkte der Praxisgruppe
- Begleitung von Baugenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
- Beratung zu Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Regionalplänen
- Klärung umweltrechtlicher Fragen, insbesondere im Bereich des Immissionsschutz‑, Wasser‑, Naturschutz‑, Bodenschutz‑, Kreislaufwirtschaft- und Abfallrechts
- Gestaltung, Prüfung, Durchsetzung bzw. Anfechtung von verwaltungsrechtlichen Verträgen und Behördenentscheidungen (kommunale Abgaben, Erschließungsbeiträge, Abbruchverfügungen)
- Verhandeln von städtebaulichen Verträgen
- Schutz des Grundeigentums vor staatlicher Inanspruchnahme, Enteignungsverfahren
- Durchsetzung von Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüchen
- Vertretung in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren vor Behörden und vor Gericht
- Beratung in Fragen des Gewerberechts
RELEVATE BERATUNGSFELDER
UNSERE EXPERTEN
+49 751 8880–71
Rechtsanwalt
Fachanwalt
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht
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ehemals tätig im
Bank- und Kapitalmarktrecht
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht