DR. JUR. ANDREAS MAIER-RING
tätig bis 31.12.2023 als Partner & Rechtsanwalt
ehemals tätig im
Bau- und Architektenrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Verwaltungsrecht
+49 751 8880–71
+49 751 8880–33
Seit 2012 berate ich meine Mandanten in professioneller Zusammenarbeit mit Herrn Dr. jur. Marcus Merkel. Seine Kompetenzen und Qualifikationen leisten seit jeher einen unerlässlichen Beitrag zur Falllösung meiner Klienten. Aufgrund unserer intensiven und langjährigen Kooperation kann ich Herrn Dr. jur. Marcus Merkel sowohl mein absolutes Vertrauen als auch meine uneingeschränkte Empfehlung aussprechen. Herr Dr. Merkel hat mein Referat zum 1.1.2024 übernommen und steht Ihnen gerne bei Ihren Anliegen zur Verfügung.
Herr Dr. jur. Marcus Merkel steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
(Bitte kontaktieren Sie Herrn Dr. jur. Marcus Merkel über die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie Fragen oder Anliegen haben.)

DR. JUR. MARCUS MERKEL
Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht
+49 751 8880–71
+49 751 8880–33
merkel@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
In der Baubranche führen steigende technische Standards und gesetzliche Vorgaben zu einer deutlichen Zunahme von Leistungen und Akteuren auf der Planungs- und Ausführungsebene. Auftragnehmer wie Auftraggeber sehen sich einer erhöhten Anzahl von Schnittstellenrisiken ausgesetzt, die den erfolgreichen Projektverlauf gefährden. Dieses Konfliktpotential lässt sich entschärfen: Mit vorausschauender Rechtsberatung und Vertragsgestaltung schaffen wir eine sichere Projektgrundlage für alle Beteiligten.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Architekten‑, Ingenieur- oder Projektsteuerungsvertrag. Bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Vertragswerken können Sie sich auf den baufachlichen Sachverstand und juristischen Weitblick unserer Experten für Architektenrecht verlassen. Typische Problematiken wie Honorar- und Haftungsfragen begleiten wir lösungsorientiert vom Vertragsentwurf bis zur Nachtragsvereinbarung. Dabei orientieren wir uns stets an den praktischen und wirtschaftlichen Erfordernissen der Bauabwicklung; bevorzugen eine frühzeitige Konfliktvermeidung und die möglichst außergerichtliche Regelung von Interessengegensätzen. Unsere Kanzlei ist zur Schlichtung in Bausachen ermächtigt und vertritt Sie in Schlichtungsverfahren auch anwaltlich.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Architektenrecht
- Beratung in Vertragsfragen, insbesondere zu
– dem Zustandekommen und der Beendigung des Vertrags
– seiner evtl. Unwirksamkeit sowie der Prüfung des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
– dem Leistungsumfang und konkreten Vertragsinhalt
– Ersatzaufträgen
- Beratung in Honorarfragen, insbesondere zu
– Honorarzone und Honorarsatz
– den Leistungsphasen
– der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder Zeithonorars
– den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI
– den anrechenbaren Kosten eines Bauprojekts
– der möglichen Vereinbarung eines Erfolgshonorars
– allen Sonderfragen des Honorars, insbesondere bei Planungsänderungen oder eines abgelehnten Bauantrags
– der Schlussrechnung und Fälligkeit des Anspruchs
– einer Honorarklage des Architekten
- Beratung in Haftungsfragen, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Architekten, Ingenieuren, Projektsteuerern und deren Haftpflichtversicherern
Bauen wird zunehmend komplizierter. Strengere Vorschriften, steigende Nutzungsanforderungen und eine Vielfalt an technischen Möglichkeiten lassen Bauprojekte immer umfangreicher und unüberschaubarer werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig sachkundigen Rechtsrat einzuholen. Bei spezialisierten Fachanwälten, die sich auf allen Gebieten des Bauens auskennen und ihre Mandanten vom Anfang bis zum Ende des Projekts versiert begleiten.
Das Baurecht und alle weiteren Rechtsgebiete, die bei der Realisierung von Bauvorhaben bedeutsam sind, gehören seit Jahren zu den Beratungsschwerpunkten unserer Kanzlei. Baurechtliche Fragestellungen bewegen sich oft auf der Grenze zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht, weshalb Sie bei uns Spezialisten für beide Rechtsgebiete finden.
Wir stehen Ihnen in allen Projektphasen zuverlässig zur Seite, von der Entwicklung über die Planung und Umsetzung bis zur Vermarktung der Immobilie. Mit umfassender Rechts- und Sachkenntnis setzen wir Ihre Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche Dritter ab. Unsere Baurechtsexperten unterstützen Sie nicht nur in Einzelfragen – wie etwa in Genehmigungs‑, Vergabe- oder Vertragsangelegenheiten – sondern erarbeiten auf Wunsch ganzheitliche Strategien für Ihren rechtlichen und geschäftlichen Erfolg.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Baurecht
- Begleitung in Bebauungsplanverfahren und bei der Erlangung von Baugenehmigungen
- Gestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten einschließlich Nachträgen
- Führen von selbstständigen Beweisverfahren sowie allen sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen
BANKRECHT UND KAPITALMARKTRECHT
Kaum ein Rechtsgebiet ist aktuell so vielen Veränderungen unterworfen wie das Bankrecht. Die Geschwindigkeit des digitalen Wandels macht vor dem Finanzwesen nicht halt. Neue Transaktionstechnologien und schärfere Vorschriften halten die Finanzdienstleister in Atem. Verbraucher sehen sich immer komplexeren Finanzfragen und ‑produkten gegenüber. Besonders für Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, steigen die juristischen Herausforderungen.
Wir beraten Banken, Sparkassen, freie Anlageberater und Anlagevermittler in allen bankrechtlichen Fragen – seien es regulatorische, organisatorische oder operative Problemstellungen. Als Privatperson unterstützen wir Sie unter anderem bei der Darlehensabwicklung und ‑sicherung oder durch Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei pflichtwidriger Anlageberatung. Unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Ihnen mit effektiven Lösungen zur Seite; von der außergerichtlichen Verhandlung bis zur Vertretung in Prozessen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fragen der Kreditsicherheiten (Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft etc.)
- Abwicklungen des Zahlungsverkehrs (Scheckverkehr, EC-Karte, Internetbanking, Kreditkarte, Überweisungsverkehr etc.)
- Darlehensarten und Darlehensverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken
- Probleme der Anlageberatung, einschließlich Aufklärungs- und Informationspflichten
- Abwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen
Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, wie sie beispielsweise bei der Gründung, Reorganisation und Auflösung von Unternehmen auftreten, spielen seit langem eine zentrale Rolle in unserer täglichen Beratungspraxis. Erfahrung macht den Unterschied: Prozesse in der Unternehmensentwicklung sind komplex und erfordern besondere Kenntnisse der rechtlichen, aber auch der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Durch fachanwaltliche Spezialisierung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie weiterer relevanter Rechtsgebiete sind Sie bei uns als Unternehmer in jeder Hinsicht gut beraten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie vollumfänglich in allen Rechtsangelegenheiten der Unternehmensentwicklung und des operativen Tagesgeschäfts.
Im Bereich des Umwandlungsrechts verfügen wir über besondere Fachkompetenz, etwa in Fragen eines steuerneutralen Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder umgekehrt. Ebenso bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie allen Rechtsgeschäften, die damit im Zusammenhang stehen.
Wir begleiten Sie zudem beim Kauf und Verkauf von Handelsgeschäften, Unternehmen und Firmenbeteiligungen sowie bei der Kapitalbeschaffung. Gerne übernehmen wir auch sämtliche An- und Abmeldeformalitäten für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Rechtsformwahl und Gesellschaftsgründung
- Beratung in Gestaltungsfragen zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (GbR, StGes, OHG, KG)
- Begleitung von Umwandlungsvorgängen (Umstrukturierung und Reorganisation durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung)
- Satzungsänderungen
- Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
- Beratung bei Kapitalmaßnahmen und Börsengängen, Erwerb und Veräußerung von Firmenanteilen
- Liquidation und Auflösung der Gesellschaft
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Handelsregistervollmachten
Globalisierung und Digitalisierung haben die Anforderungen im Handel immens verändert. Verschärfter Wettbewerb, weltweiter Waren- und Datenverkehr sowie komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen erfordern sorgfältig konzipierte Vertriebssysteme und Vertragsgestaltungen. Wir helfen unseren Mandanten, sich auf den dynamischen Märkten zu behaupten, rechtskonform zu handeln und ihr Geschäftsmodell erfolgreich weiterzuentwickeln.
Aus unserer täglichen Arbeit kennen wir die Abläufe in Handelsbetrieben verschiedenster Branchen und identifizieren uns mit den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sind erfahrene Praktiker, die sowohl mit den Kauf- und Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen verschiedener Absatzstufen vertraut sind als auch mit denen zum Endabnehmer.
Wir begleiten Sie mit fachkundigem Rat entlang der gesamten Wertschöpfungskette, übernehmen die vertragliche Gestaltung, setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Je nach Problemstellung stehen Ihnen auch unsere auf Kartell‑, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierten Anwälte gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Handelsrecht
- Beratung bei Auf- und Ausbau sowie der Restrukturierung von Vertriebssystemen
- Gestaltung und Abwicklung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge)
- Lizenzverträge, Kooperations- und Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Prokura und Handlungsvollmachten
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen und Lieferbedingungen
- Beratung und Vertretung bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen
- Anspruchsabwehr und ‑durchsetzung (Abnahmekriterien, Mängelhaftung, Produkthaftung, Vertragsstrafen)
Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Als Immissionen werden Maßnahmen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen verstanden.
Das Immissionsschutzrecht verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Immissionsschutzrecht
- Betreuung im Rahmen der immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren
- Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- Beratung und Vertretung von immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen für Dritte wie etwa Nachbarn
- Vertretung von Nachbarn zur Abwehr von immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen, wie etwa Lärm, Geruch, Abgase, Strahlung u. a.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Fragen, die rund um die Immobilie auftreten können. Ob Rechtsrat erforderlich ist beim Bau, Erwerb, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; ob Rechtsrat erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit oder im Bereich der Immobilienverwaltung – wir leisten diesen für Sie umfassend. Aufgrund der Möglichkeit, für Sie anwaltlich oder notariell tätig zu werden, können wir Ihnen im Bereich des Immobilienrechts in jeder Hinsicht weiterhelfen. So wird die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum oder die Aufteilung durch neue Grenzvermessung durch unsere Kanzlei begleitet und vollzogen.
Auch bei Fragen im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien und der Vollstreckung in Immobilien, bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie bei sämtlichen Fragen der Absicherung von Rechten an Immobilien steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Das Insolvenzrecht befasst sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Wir begleiten Insolvenzanträge und Sanierungsgespräche mit Banken, beraten und vertreten in Fällen der Insolvenzanfechtung, führen Forderungsanmeldungen zur Tabelle durch und betreiben die Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsansprüchen. Des Weiteren vertreten wir Geschäftsführer und Gesellschafter gegen die Inanspruchnahme durch Gläubiger und/oder den Insolvenzverwalter, vertreten aber auch Gläubiger in solchen Fällen.
Aufgrund der Globalisierung nehmen Verträge, die über die Landesgrenze hinweg geschlossen werden, immer mehr zu. Auch bei anderen Fallgestaltungen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, ob inländisches oder ausländisches Recht anwendbar ist. Zudem gilt es herauszuarbeiten, in welchem Land eine etwaige Klage zu erheben ist.
Mit profunder Kenntnis der internationalen Regelungen ermöglichen wir die Durchsetzung Ihrer Rechte im Ausland.
Unsere Leistungsschwerpunkte im internationalen Privatrecht
- Beratung, welches Recht auf die Fallgestaltung Anwendung findet
- Ermittlung Ihrer Ansprüche nach internationalen Vorschriften (bspw. UN-Kaufrecht)
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im internationalen Rechtsverkehr
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts.
Neben außergerichtlicher Beratung und außergerichtlichen Verhandlungen führen wir für Sie auch Prozesse vor den zuständigen Gerichten. Dabei berücksichtigen wir außer den rechtlichen stets auch Ihre wirtschaftlichen Belange.
Unsere Leistungsschwerpunkte Im Kapitalanlagerecht
- Prospekthaftung
- Vermittlerhaftung
- alle Rechtsprobleme des sog. grauen Kapitalmarkts
- Anlagevermittlung und ‑beratung
- Wertpapierhandel
- (atypisch) stille Beteiligungen
- kombinierte Finanzierungsmodelle etc.
Ein Kartell ist eine Vereinbarung oder eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise zwischen Unternehmen mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern. Eine funktionierende Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass der freie Wettbewerb garantiert wird und der Missbrauch von Marktmacht verhindert wird.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Kartellrecht
- Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme
- Bestehen eines Kontrahierungszwangs aus der sog. Essential-Facilities-Doktrin
Die Tätigkeit eines Maklers ist darauf gerichtet, als Vermittler einen Vertragsschluss zwischen zwei anderen Personen herbeizuführen – wobei nur die erfolgreiche Maklertätigkeit Honoraransprüche auslöst. Es gibt verschiedene Arten der Vermittlungstätigkeit, zum Beispiel die Wohnungsvermittlung, Grundstücksvermittlung, Darlehensvermittlung, Arbeitsvermittlung und dergleichen.
Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwei Arten von Maklern, nämlich den sogenannten Nachweismakler oder den Vermittlungsmakler.
Wir beraten Sie als Makler oder als Maklerkunde bei sämtlichen Problemstellungen rund um die Gestaltung und den Abschluss eines Maklervertrags. Neben der intensiven Beratung und außergerichtlichen Verhandlung führen wir selbstverständlich auch Prozesse für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Maklerrecht
- inhaltliche Ausgestaltung von Maklerverträgen (Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag)
- Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln
- Abschluss des Vertrages
- Entstehen der Provision
- Verwirkung der Provision
- Reservierungsvereinbarungen
Die Tätigkeit eines Maklers ist darauf gerichtet, als Vermittler einen Vertragsschluss zwischen zwei anderen Personen herbeizuführen – wobei nur die erfolgreiche Maklertätigkeit Honoraransprüche auslöst. Es gibt verschiedene Arten der Vermittlungstätigkeit, zum Beispiel die Wohnungsvermittlung, Grundstücksvermittlung, Darlehensvermittlung, Arbeitsvermittlung und dergleichen.
Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwei Arten von Maklern, nämlich den sogenannten Nachweismakler oder den Vermittlungsmakler.
Wir beraten Sie als Makler oder als Maklerkunde bei sämtlichen Problemstellungen rund um die Gestaltung und den Abschluss eines Maklervertrags. Neben der intensiven Beratung und außergerichtlichen Verhandlung führen wir selbstverständlich auch Prozesse für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Maklerrecht
- inhaltliche Ausgestaltung von Maklerverträgen (Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag)
- Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln
- Abschluss des Vertrages
- Entstehen der Provision
- Verwirkung der Provision
- Reservierungsvereinbarungen
Eine Streitigkeit beim Bauen kostet in der Regel viel Geld und verzögert den Bauablauf erheblich. Da auch die Erstellung von Gutachten und Gerichtsverfahren recht lange dauert, stellt die Schlichtung in Bausachen einen sinnvollen Lösungsweg dar. Auf der Grundlage einer Schlichtungsvereinbarung können die am Streit beteiligten Parteien die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Der Schlichter entscheidet durch einen für die Parteien verbindlichen Schiedsspruch.
Rechtsanwalt Dr. Maier-Ring ist aufgrund seiner Fachanwaltschaft im Bau- und Architektenrecht befähigt, als Schlichter aufzutreten. Er ist eingetragener Schlichter im Sinne der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SoBau).
Selbstverständlich übernimmt unsere Kanzlei auch die Verhandlung für Sie als einseitiger Interessenvertreter in Schlichtungsverfahren.
Das Werkvertragsrecht gehört in unserer Kanzlei seit vielen Jahren zur einer unserer wesentlichen Spezialisierungen.
Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts. Neben der Beratung führen wir für Sie selbstständige Beweisverfahren sowie alle sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Werkvertragsrecht
- Gestaltung und in der Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten
Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht einheitlich definiert. Er umfasst jedoch die Gesamtheit der Normen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren in allen hier in Betracht kommenden Fragen. Insbesondere versuchen wir, bereits vorgerichtlich Lösungen für Sie zu erarbeiten, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Sofern diese jedoch bereits aufgetreten sind, vertreten wir Sie auch vor den Instanzen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander. Insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Regelungen zum Zivilrecht. Es gibt aber auch diverse Sonderregelungen, beispielsweise im Handelsgesetzbuch.
Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich durch und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, um einen sogenannten Titel (z. B. ein Urteil) zu erwirken. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung helfen wir Ihnen, die gerichtlich festgestellten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Zivilrecht
- Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, das Kauf- und Werkvertragsrecht
- Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte)
- Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.)
- Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung von Beeinträchtigungen (z.B. bei Ehrverletzungen oder Nachbarrecht)
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Tübingen
- Referendarexamen 1984 in Tübingen
- Referendar-Wahlstation bei Baker & McKenzie, Solicitors, Sydney
- Assessorexamen 1985 in Stuttgart
- Promotion zum Dr. jur. 1986 in Tübingen
- Rechtsanwalt seit 1986, seit 1988 in Ravensburg als Partner
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1995
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2006
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2009
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied des Fachanwaltsprüfungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Immobilienrecht und Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied bei Die Familienunternehmer e.V.
- Lizenzierter Schiedsrichter des Deutschen Seglerverbandes

DR. JUR. ANDREAS MAIER-RING
tätig bis 31.12.2023 als Partner & Rechtsanwalt
ehemals tätig im
Bau- und Architektenrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Verwaltungsrecht
+49 751 8880–71
+49 751 8880–33