Matthias Dankemeyer
Rechtsanwalt
Verwaltungsrecht
+49 751 8880–78
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dankemeyer@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
Bauen wird zunehmend komplizierter. Strengere Vorschriften, steigende Nutzungsanforderungen und eine Vielfalt an technischen Möglichkeiten lassen Bauprojekte immer umfangreicher und unüberschaubarer werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig sachkundigen Rechtsrat einzuholen. Bei spezialisierten Fachanwälten, die sich auf allen Gebieten des Bauens auskennen und ihre Mandanten vom Anfang bis zum Ende des Projekts versiert begleiten.
Das Baurecht und alle weiteren Rechtsgebiete, die bei der Realisierung von Bauvorhaben bedeutsam sind, gehören seit Jahren zu den Beratungsschwerpunkten unserer Kanzlei. Baurechtliche Fragestellungen bewegen sich oft auf der Grenze zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht, weshalb Sie bei uns Spezialisten für beide Rechtsgebiete finden.
Wir stehen Ihnen in allen Projektphasen zuverlässig zur Seite, von der Entwicklung über die Planung und Umsetzung bis zur Vermarktung der Immobilie. Mit umfassender Rechts- und Sachkenntnis setzen wir Ihre Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche Dritter ab. Unsere Baurechtsexperten unterstützen Sie nicht nur in Einzelfragen – wie etwa in Genehmigungs‑, Vergabe- oder Vertragsangelegenheiten – sondern erarbeiten auf Wunsch ganzheitliche Strategien für Ihren rechtlichen und geschäftlichen Erfolg.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Baurecht
- Begleitung in Bebauungsplanverfahren und bei der Erlangung von Baugenehmigungen
- Gestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten einschließlich Nachträgen
- Führen von selbstständigen Beweisverfahren sowie allen sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen
Die Bauleitplanung umfasst insbesondere die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen bei der Aufstellung der Pläne, das Verfahren, die Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die Verwirklichung und Sicherung der Planung. Das Fachplanungsrecht umfasst die Planungen raumbedeutsamer Vorhaben wie z. B. Straßen und Fernstraßen.
Zum Planungsrecht gehören insbesondere auch immissionsschutzrechtliche Konflikte in der Bauleitplanung (z. B. durch Sport‑, Freizeit‑, Gewerbe- und Verkehrslärm), die Berücksichtigung von Umweltbelangen (insbesondere Naturschutzbelange) in der Fachplanung (z. B. bei der Planfeststellung von Straßen oder Flughäfen) sowie das Verhältnis von Bauplanungs- und Gewerberecht (z. B. die genehmigungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten).
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden über das gesamte Planungsverfahren hinweg.
Gemeinden erheben Beiträge bei Grundstückseigentümern, um die Erschließung eines Grundstücks und damit die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur zu finanzieren. Wir beraten in diesem Zusammenhang die Gemeinden bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Zudem sind wir für Grundstückeigentümer tätig in Form der
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden in Bezug auf das Bestehen eines Zahlungsanspruchs sowie die Höhe des Anspruchs
- Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Gestaltung von Verträgen betreffend der Übertragung von Grundbesitz – sei es im Wege des Verkaufs oder aufgrund von Schenkung und Erbfolge.
Hierbei regeln wir für Sie die erforderlichen Grundstücksbelastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsbestellungen oder Wohnungsrechtsbestellungen. Auch Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte und alle weiteren Absicherungen, die im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen werden können, werden durch unsere Kanzlei vorbereitet und gegebenenfalls notariell beurkundet oder beglaubigt. Bei Streitigkeiten aus Rechten an Grundstücken setzen wir uns engagiert für Ihre Ansprüche ein.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Grundstücksrecht
- Immobilienkaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrechte
- Verkaufsvollmachten
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Fragen, die rund um die Immobilie auftreten können. Ob Rechtsrat erforderlich ist beim Bau, Erwerb, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; ob Rechtsrat erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit oder im Bereich der Immobilienverwaltung – wir leisten diesen für Sie umfassend. Aufgrund der Möglichkeit, für Sie anwaltlich oder notariell tätig zu werden, können wir Ihnen im Bereich des Immobilienrechts in jeder Hinsicht weiterhelfen. So wird die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum oder die Aufteilung durch neue Grenzvermessung durch unsere Kanzlei begleitet und vollzogen.
Auch bei Fragen im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien und der Vollstreckung in Immobilien, bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie bei sämtlichen Fragen der Absicherung von Rechten an Immobilien steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Als Immissionen werden Maßnahmen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen verstanden.
Das Immissionsschutzrecht verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Immissionsschutzrecht
- Betreuung im Rahmen der immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren
- Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- Beratung und Vertretung von immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen für Dritte wie etwa Nachbarn
- Vertretung von Nachbarn zur Abwehr von immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen, wie etwa Lärm, Geruch, Abgase, Strahlung u. a.
Das Insolvenzrecht befasst sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Wir begleiten Insolvenzanträge und Sanierungsgespräche mit Banken, beraten und vertreten in Fällen der Insolvenzanfechtung, führen Forderungsanmeldungen zur Tabelle durch und betreiben die Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsansprüchen. Des Weiteren vertreten wir Geschäftsführer und Gesellschafter gegen die Inanspruchnahme durch Gläubiger und/oder den Insolvenzverwalter, vertreten aber auch Gläubiger in solchen Fällen.
Das Umweltrecht umfasst mehrere Querschnittsgebiete des Öffentlichen Rechts. Insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht, das Naturschutzrecht sowie das Bodenrecht.
Beim Immissionsschutzrecht geht es vornehmlich um den Schutz vor Luftverunreinigungen und Lärm bei genehmigungsbedürftigen und sonstigen Anlagen, insbesondere auch Verkehrswegen. Beim Wasserrecht stehen Vorkehrungen zum Gewässerschutz und die Ausgestaltung der wasserrechtlichen Nutzungen im Vordergrund. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht wird von den Komplexen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung bestimmt. Das Bodenschutzrecht, welches der Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen dient, hat viele Berührungen vor allem mit dem Wasserrecht (Gewässerverunreinigungen), Abfallrecht (Altlasten) und Naturschutzrecht (Landschaftsschutz, landwirtschaftliche Bodennutzung).
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden gerade schon im Vorfeld von geplanten Nutzungen sowie bei der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung.
Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern.
Unsere Kanzlei berät private Personen, Unternehmen und Gemeinden, wenn es um die Abwehr und Durchsetzung von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen und Satzungen geht. Wir vertreten unsere Mandaten in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und setzen die Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Verwaltungsrecht
- Baugenehmigungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren
- Abbruchverfügungen
- Städtebaurecht
- Gaststättenrecht
- das Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
- Wasserrecht
Die Regelungen des Wasserrechts finden sich sowohl im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes als auch in den Wassergesetzen der Länder.
Aufgrund der Nähe unsere Kanzlei zum Bodensee verfügen wir über eine umfangreiche Expertise in Bezug auf die Bodenseeregion und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Wasserrecht
- Nutzung von Gewässern
- Eigentumsfragen an Gewässern und Ufergrundstücken
- Bewirtschaftung von Gewässern
Das Werkvertragsrecht gehört in unserer Kanzlei seit vielen Jahren zur einer unserer wesentlichen Spezialisierungen.
Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts. Neben der Beratung führen wir für Sie selbstständige Beweisverfahren sowie alle sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Werkvertragsrecht
- Gestaltung und in der Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten
Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht einheitlich definiert. Er umfasst jedoch die Gesamtheit der Normen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren in allen hier in Betracht kommenden Fragen. Insbesondere versuchen wir, bereits vorgerichtlich Lösungen für Sie zu erarbeiten, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Sofern diese jedoch bereits aufgetreten sind, vertreten wir Sie auch vor den Instanzen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst vornehmlich die Aufgaben und Fragestellungen der nationalen sowie europäischen Wirtschaftsverwaltung (z. B. Gefahrenabwehr, Wirtschaftsförderung, Kartellaufsicht, Wirtschaftslenkung), ihre Organisation (europäische Behörden, staatliche Verwaltung und Selbstverwaltung) und Handlungsinstrumente (Ge- und Verbote, Steuern und Subventionen, kooperatives Verwaltungshandeln, Vergabe öffentlicher Aufträge, wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, insbesondere der Gemeinden) sowie die Rechtsfragen der Privatisierung.
Hierzu zählen insbesondere auch das Gewerberecht (z.B. Handwerks- und Gaststättenrecht) sowie das Recht infrastrukturgebundener Leistungserbringung und ihrer Regulierung (Energie, Telekommunikation, Verkehr, Versorgung) mit Bezügen zum Umwelt- und Planungsrecht, Immissionsschutzrecht und Infrastrukturplanung.
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden in diesem weiten Rechtsgebiet.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander. Insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Regelungen zum Zivilrecht. Es gibt aber auch diverse Sonderregelungen, beispielsweise im Handelsgesetzbuch.
Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich durch und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, um einen sogenannten Titel (z. B. ein Urteil) zu erwirken. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung helfen wir Ihnen, die gerichtlich festgestellten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Zivilrecht
- Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, das Kauf- und Werkvertragsrecht
- Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte)
- Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.)
- Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung von Beeinträchtigungen (z.B. bei Ehrverletzungen oder Nachbarrecht)
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Freiburg (i. Breisgau)
- Referendarsexamen 2013 in Freiburg (i. Breisgau)
- Korrekturassistent an der Universität Freiburg (i. Breisgau)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht, Abteilung 1, Universität Freiburg (i. Breisgau) und anschließend am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Verfahrensrecht, Internationales Privatrecht sowie außergerichtliche Streitbeilegung, Universität Regensburg
- Referendariat 2017–2019 in Ravensburg und Dublin
- Assessorexamen 2019 in Ravensburg
- Rechtsanwalt in Ravensburg seit 2019
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied des Anwaltvereins Ravensburg e.V.
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