Schlichtung in Bausachen
Eine Streitigkeit beim Bauen kostet in der Regel viel Geld und verzögert den Bauablauf erheblich. Da auch die Erstellung von Gutachten und Gerichtsverfahren recht lange dauert, stellt die Schlichtung in Bausachen einen sinnvollen Lösungsweg dar. Auf der Grundlage einer Schlichtungsvereinbarung können die am Streit beteiligten Parteien die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Der Schlichter entscheidet durch einen für die Parteien verbindlichen Schiedsspruch.
Rechtsanwalt Dr. Maier-Ring ist aufgrund seiner Fachanwaltschaft im Bau- und Architektenrecht befähigt, als Schlichter aufzutreten. Er ist eingetragener Schlichter im Sinne der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SoBau).
Selbstverständlich übernimmt unsere Kanzlei auch die Verhandlung für Sie als einseitiger Interessenvertreter in Schlichtungsverfahren.
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