DR. JUR. THILO WAGNER
Partner, Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt
Arbeitsrecht
Erbrecht
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wagner@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
Die Arbeitswelt verändert sich. Und mit ihr das Arbeitsrecht. Globalisierung, Digitalisierung und immer dynamischer werdende Märkte fordern strukturelle Veränderungen in Unternehmen. Neue Beschäftigungsmodelle entstehen, Geschäftsprozesse müssen anders organisiert werden. Flexibilität ist unerlässlich. Dank weit gefächerter Branchenkenntnisse verstehen wir die Anliegen unserer Mandanten und entwickeln praxisnahe Rechtslösungen für betriebliche Aufgaben aller Art.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie in im Geschäftsleben mit vorausschauender Rechtsberatung und klaren Handlungsempfehlungen entlang Ihrer unternehmerischen Ziele. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen, die sich von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellen – einschließlich der Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen sowie Abmahnungen und Kündigungen. Das Know-How unserer spezialisierten Rechts- und Fachanwälte deckt die gesamte Bandbreite des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts ab.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Arbeitsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Vergütungssystemen, Teilzeitregelungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Beratung bei Umstrukturierung und Betriebsänderung
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Verhandlungen mit Betriebsräten einschließlich Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten
Eine rechtzeitige Regelung der Nachlassangelegenheiten ist die beste Voraussetzung für ein friedliches Miteinander der Hinterbliebenen. Das deutsche Erbrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, den letzten Willen festzuhalten und die Erbfolge individuell zu bestimmen – was die Materie bereits äußerst komplex macht. Kommen noch besondere Lebens- und Vermögensverhältnisse hinzu, sind die erbrechtlichen Fragestellungen ohne juristisches Spezialwissen kaum mehr zu beantworten.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht beraten Sie sachverständig und einfühlsam zu allen Themen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sollte die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnissen führen, erarbeiten wir mit Ihnen eine passgenaue Strategie für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder im Todesfall. Unser Notar gestaltet auf Wunsch die entsprechenden Verfügungen oder überprüfen vorhandene Testamente und Erbverträge auf Wirksamkeit. Als sachliche Vermittler unterstützen wir Sie bei der familieninternen Kommunikation und tragen dazu bei, Erbstreitigkeiten zu vermeiden bzw. schnellstmöglich beizulegen. Auch bei der Nachlassabwicklung können Sie sich auf unseren kompetenten Beistand verlassen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Erbrecht
- Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
- Vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Schenkungsverträgen
- Nachfolgeberatung und Nachfolgeplanung
- Klärung und Gestaltung international-privatrechtlicher Nachfolgefragen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Unterstützung bei Erbscheinsanträgen und Erbscheinsverhandlungen, Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Hilfe bei der Nachlassabwicklung, Erstellung von Nachlassverzeichnissen
- Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckung, Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten
Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, wie sie beispielsweise bei der Gründung, Reorganisation und Auflösung von Unternehmen auftreten, spielen seit langem eine zentrale Rolle in unserer täglichen Beratungspraxis. Erfahrung macht den Unterschied: Prozesse in der Unternehmensentwicklung sind komplex und erfordern besondere Kenntnisse der rechtlichen, aber auch der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Durch fachanwaltliche Spezialisierung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie weiterer relevanter Rechtsgebiete sind Sie bei uns als Unternehmer in jeder Hinsicht gut beraten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie vollumfänglich in allen Rechtsangelegenheiten der Unternehmensentwicklung und des operativen Tagesgeschäfts.
Im Bereich des Umwandlungsrechts verfügen wir über besondere Fachkompetenz, etwa in Fragen eines steuerneutralen Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder umgekehrt. Ebenso bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie allen Rechtsgeschäften, die damit im Zusammenhang stehen.
Wir begleiten Sie zudem beim Kauf und Verkauf von Handelsgeschäften, Unternehmen und Firmenbeteiligungen sowie bei der Kapitalbeschaffung. Gerne übernehmen wir auch sämtliche An- und Abmeldeformalitäten für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Rechtsformwahl und Gesellschaftsgründung
- Beratung in Gestaltungsfragen zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (GbR, StGes, OHG, KG)
- Begleitung von Umwandlungsvorgängen (Umstrukturierung und Reorganisation durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung)
- Satzungsänderungen
- Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
- Beratung bei Kapitalmaßnahmen und Börsengängen, Erwerb und Veräußerung von Firmenanteilen
- Liquidation und Auflösung der Gesellschaft
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Handelsregistervollmachten
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Gestaltung von Verträgen betreffend der Übertragung von Grundbesitz – sei es im Wege des Verkaufs oder aufgrund von Schenkung und Erbfolge.
Hierbei regeln wir für Sie die erforderlichen Grundstücksbelastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsbestellungen oder Wohnungsrechtsbestellungen. Auch Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte und alle weiteren Absicherungen, die im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen werden können, werden durch unsere Kanzlei vorbereitet und gegebenenfalls notariell beurkundet oder beglaubigt. Bei Streitigkeiten aus Rechten an Grundstücken setzen wir uns engagiert für Ihre Ansprüche ein.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Grundstücksrecht
- Immobilienkaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrechte
- Verkaufsvollmachten
Globalisierung und Digitalisierung haben die Anforderungen im Handel immens verändert. Verschärfter Wettbewerb, weltweiter Waren- und Datenverkehr sowie komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen erfordern sorgfältig konzipierte Vertriebssysteme und Vertragsgestaltungen. Wir helfen unseren Mandanten, sich auf den dynamischen Märkten zu behaupten, rechtskonform zu handeln und ihr Geschäftsmodell erfolgreich weiterzuentwickeln.
Aus unserer täglichen Arbeit kennen wir die Abläufe in Handelsbetrieben verschiedenster Branchen und identifizieren uns mit den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sind erfahrene Praktiker, die sowohl mit den Kauf- und Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen verschiedener Absatzstufen vertraut sind als auch mit denen zum Endabnehmer.
Wir begleiten Sie mit fachkundigem Rat entlang der gesamten Wertschöpfungskette, übernehmen die vertragliche Gestaltung, setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Je nach Problemstellung stehen Ihnen auch unsere auf Kartell‑, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierten Anwälte gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Handelsrecht
- Beratung bei Auf- und Ausbau sowie der Restrukturierung von Vertriebssystemen
- Gestaltung und Abwicklung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge)
- Lizenzverträge, Kooperations- und Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Prokura und Handlungsvollmachten
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen und Lieferbedingungen
- Beratung und Vertretung bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen
- Anspruchsabwehr und ‑durchsetzung (Abnahmekriterien, Mängelhaftung, Produkthaftung, Vertragsstrafen)
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Fragen, die rund um die Immobilie auftreten können. Ob Rechtsrat erforderlich ist beim Bau, Erwerb, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; ob Rechtsrat erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit oder im Bereich der Immobilienverwaltung – wir leisten diesen für Sie umfassend. Aufgrund der Möglichkeit, für Sie anwaltlich oder notariell tätig zu werden, können wir Ihnen im Bereich des Immobilienrechts in jeder Hinsicht weiterhelfen. So wird die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum oder die Aufteilung durch neue Grenzvermessung durch unsere Kanzlei begleitet und vollzogen.
Auch bei Fragen im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien und der Vollstreckung in Immobilien, bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie bei sämtlichen Fragen der Absicherung von Rechten an Immobilien steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht einheitlich definiert. Er umfasst jedoch die Gesamtheit der Normen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren in allen hier in Betracht kommenden Fragen. Insbesondere versuchen wir, bereits vorgerichtlich Lösungen für Sie zu erarbeiten, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Sofern diese jedoch bereits aufgetreten sind, vertreten wir Sie auch vor den Instanzen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Lausanne und München
- Referendarexamen 1978 in München
- Promotion zum Dr. jur. 1980 in München
- Assessorexamen 1981 in München
- Rechtsanwalt in Ravensburg seit 1981
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1992
- Notar von 2001 – 2023
- Fachanwalt für Erbrecht seit 2007
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied der Gesellschaft für Erbrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
DR. JUR. THILO WAGNER
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