KATRIN DIETERICH
Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin
Familienrecht
+49 751 8880–29
+49 751 8880–33
dieterich@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
Eine rechtzeitige Regelung der Nachlassangelegenheiten ist die beste Voraussetzung für ein friedliches Miteinander der Hinterbliebenen. Das deutsche Erbrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, den letzten Willen festzuhalten und die Erbfolge individuell zu bestimmen – was die Materie bereits äußerst komplex macht. Kommen noch besondere Lebens- und Vermögensverhältnisse hinzu, sind die erbrechtlichen Fragestellungen ohne juristisches Spezialwissen kaum mehr zu beantworten.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht beraten Sie sachverständig und einfühlsam zu allen Themen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sollte die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnissen führen, erarbeiten wir mit Ihnen eine passgenaue Strategie für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder im Todesfall. Unser Notar gestaltet auf Wunsch die entsprechenden Verfügungen oder überprüfen vorhandene Testamente und Erbverträge auf Wirksamkeit. Als sachliche Vermittler unterstützen wir Sie bei der familieninternen Kommunikation und tragen dazu bei, Erbstreitigkeiten zu vermeiden bzw. schnellstmöglich beizulegen. Auch bei der Nachlassabwicklung können Sie sich auf unseren kompetenten Beistand verlassen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Erbrecht
- Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
- Vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Schenkungsverträgen
- Nachfolgeberatung und Nachfolgeplanung
- Klärung und Gestaltung international-privatrechtlicher Nachfolgefragen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Unterstützung bei Erbscheinsanträgen und Erbscheinsverhandlungen, Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Hilfe bei der Nachlassabwicklung, Erstellung von Nachlassverzeichnissen
- Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckung, Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten
Das deutsche Familienrecht gestaltet sich überaus vielfältig. Es regelt alle juristischen Verhältnisse, die aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, familiären oder anderweitig verwandtschaftlichen Beziehungen sowie aus gesetzlichen Vertretungsfunktionen resultieren. Familienkonflikte werfen existentielle Fragen auf und führen nicht selten zu einer völligen Neuorientierung im Leben. Wir finden Lösungen, die eine positive Zukunftsperspektive für unsere Mandanten eröffnen und ihre Interessen langfristig sichern.
Um Streitigkeiten vorzubeugen, besteht die Möglichkeit, sowohl für die Zeit des Zusammenlebens als auch für den Trennungs- und Scheidungsfall vertragliche Regelungen zu treffen. Unser Notar, Fachanwälte und Experten für Familienrecht beraten Sie intensiv zu allen Themen des Eherechts und Kindschaftsrechts, insbesondere der Gestaltung von Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen sowie Sorgerechts‑, Unterhalts- und Vermögensfragen. Erklärtes Ziel unserer Beratungstätigkeit ist die Wahrung des Familienfriedens. Wir setzen uns für die persönliche Zufriedenheit unserer Mandanten ein und sorgen für finanzielle Gerechtigkeit unter Berücksichtigung des Eltern-Kind-Verhältnisses.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Familienrecht
- Beratung im Eherecht, Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen
- Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren
- Vermögensauseinandersetzungen, Güterrechtsverfahren
- Beratung und Vertretung in Versorgungsausgleichssachen
- Beratung im Kindschaftsrecht einschließlich Umgang und elterlicher Sorge
- Erklärungen im Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen, Unterhaltsverpflichtungen)
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Vertretung in Unterhaltsverfahren
- Kindschaftsverfahren
- Adoptionsverfahren
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Gestaltung von Verträgen betreffend der Übertragung von Grundbesitz – sei es im Wege des Verkaufs oder aufgrund von Schenkung und Erbfolge.
Hierbei regeln wir für Sie die erforderlichen Grundstücksbelastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsbestellungen oder Wohnungsrechtsbestellungen. Auch Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte und alle weiteren Absicherungen, die im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen werden können, werden durch unsere Kanzlei vorbereitet und gegebenenfalls notariell beurkundet oder beglaubigt. Bei Streitigkeiten aus Rechten an Grundstücken setzen wir uns engagiert für Ihre Ansprüche ein.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Grundstücksrecht
- Immobilienkaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrechte
- Verkaufsvollmachten
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Fragen, die rund um die Immobilie auftreten können. Ob Rechtsrat erforderlich ist beim Bau, Erwerb, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; ob Rechtsrat erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit oder im Bereich der Immobilienverwaltung – wir leisten diesen für Sie umfassend. Aufgrund der Möglichkeit, für Sie anwaltlich oder notariell tätig zu werden, können wir Ihnen im Bereich des Immobilienrechts in jeder Hinsicht weiterhelfen. So wird die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum oder die Aufteilung durch neue Grenzvermessung durch unsere Kanzlei begleitet und vollzogen.
Auch bei Fragen im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien und der Vollstreckung in Immobilien, bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie bei sämtlichen Fragen der Absicherung von Rechten an Immobilien steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Ein großer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die notarielle Vertragsgestaltung.
Notarielle Urkunden werden von uns entworfen, beglaubigt oder beurkundet oder bei Beurkundung außerhalb unserer Kanzlei gerne auch für Sie überprüft. Wir sind zudem in der Lage, notarielle Vertragsabwicklungen im internationalen Grenzverkehr mit den benachbarten und weiteren europäischen Ländern für Sie durchzuführen, sei es im Grundstücks‑, Erb- oder Gesellschaftsrecht.
Unsere Leistungsschwerpunkte in der notariellen Vertragsgestaltung
- Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen
- Schenkungen und Übergabeverträge
- Teilungserklärungen und Bauträgerverträge
- Ehe- und Erbverträge sowie Scheidungsvereinbarungen
- Testamente, Vollmachten, Vorsorgevollmachten
- Gesellschaftsverträge, Anteilskaufverträge und Verschmelzungen von Unternehmen
- Handelsregisteranmeldungen sowie Gesellschaftsgründungsurkunden, insbesondere zur Gründung einer GmbH, Kommanditgesellschaft oder Eintragung eines Einzelkaufmanns
- Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Prokurabestellungen und Geschäftsführerbestellungen
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder bzw. Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl die einzelnen Eigentümer, die Eigentümergemeinschaft als auch die Hausverwalter außergerichtlich, gerichtlich und gegebenenfalls auch bei Eigentümerversammlungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht
- Hausgeld-/Wohngeldzahlungen
- Teilungsordnung
- Verwaltervertrag
- Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Gebrauchsregelung
- Nutzungen, Lasten und Kosten
- Wohnungseigentümerversammlung (Einberufung, Vorsitz, Niederschrift, Beschlüsse)
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
- Referendarexamen 1997 in Konstanz
- Assessorexamen 1999 in Konstanz
- Rechtsanwältin in Ravensburg seit 1999
- Fachanwältin für Familienrecht seit 2002
- notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer 2011
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied des Anwaltvereins Ravensburg e.V.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
- Aufsichtsrätin der Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG
KATRIN DIETERICH
Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin
Familienrecht
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