TOBIAS HUBER
Partner, Rechtsanwalt und Notar
in Ravensburg
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huber@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, wie sie beispielsweise bei der Gründung, Reorganisation und Auflösung von Unternehmen auftreten, spielen seit langem eine zentrale Rolle in unserer täglichen Beratungspraxis. Erfahrung macht den Unterschied: Prozesse in der Unternehmensentwicklung sind komplex und erfordern besondere Kenntnisse der rechtlichen, aber auch der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Durch fachanwaltliche Spezialisierung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie weiterer relevanter Rechtsgebiete sind Sie bei uns als Unternehmer in jeder Hinsicht gut beraten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie vollumfänglich in allen Rechtsangelegenheiten der Unternehmensentwicklung und des operativen Tagesgeschäfts.
Im Bereich des Umwandlungsrechts verfügen wir über besondere Fachkompetenz, etwa in Fragen eines steuerneutralen Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder umgekehrt. Ebenso bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie allen Rechtsgeschäften, die damit im Zusammenhang stehen.
Wir begleiten Sie zudem beim Kauf und Verkauf von Handelsgeschäften, Unternehmen und Firmenbeteiligungen sowie bei der Kapitalbeschaffung. Gerne übernehmen wir auch sämtliche An- und Abmeldeformalitäten für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Rechtsformwahl und Gesellschaftsgründung
- Beratung in Gestaltungsfragen zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (GbR, StGes, OHG, KG)
- Begleitung von Umwandlungsvorgängen (Umstrukturierung und Reorganisation durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung)
- Satzungsänderungen
- Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
- Beratung bei Kapitalmaßnahmen und Börsengängen, Erwerb und Veräußerung von Firmenanteilen
- Liquidation und Auflösung der Gesellschaft
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Handelsregistervollmachten
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Gestaltung von Verträgen betreffend der Übertragung von Grundbesitz – sei es im Wege des Verkaufs oder aufgrund von Schenkung und Erbfolge.
Hierbei regeln wir für Sie die erforderlichen Grundstücksbelastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsbestellungen oder Wohnungsrechtsbestellungen. Auch Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte und alle weiteren Absicherungen, die im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen werden können, werden durch unsere Kanzlei vorbereitet und gegebenenfalls notariell beurkundet oder beglaubigt. Bei Streitigkeiten aus Rechten an Grundstücken setzen wir uns engagiert für Ihre Ansprüche ein.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Grundstücksrecht
- Immobilienkaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrechte
- Verkaufsvollmachten
Globalisierung und Digitalisierung haben die Anforderungen im Handel immens verändert. Verschärfter Wettbewerb, weltweiter Waren- und Datenverkehr sowie komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen erfordern sorgfältig konzipierte Vertriebssysteme und Vertragsgestaltungen. Wir helfen unseren Mandanten, sich auf den dynamischen Märkten zu behaupten, rechtskonform zu handeln und ihr Geschäftsmodell erfolgreich weiterzuentwickeln.
Aus unserer täglichen Arbeit kennen wir die Abläufe in Handelsbetrieben verschiedenster Branchen und identifizieren uns mit den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sind erfahrene Praktiker, die sowohl mit den Kauf- und Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen verschiedener Absatzstufen vertraut sind als auch mit denen zum Endabnehmer.
Wir begleiten Sie mit fachkundigem Rat entlang der gesamten Wertschöpfungskette, übernehmen die vertragliche Gestaltung, setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Je nach Problemstellung stehen Ihnen auch unsere auf Kartell‑, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierten Anwälte gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Handelsrecht
- Beratung bei Auf- und Ausbau sowie der Restrukturierung von Vertriebssystemen
- Gestaltung und Abwicklung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge)
- Lizenzverträge, Kooperations- und Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Prokura und Handlungsvollmachten
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen und Lieferbedingungen
- Beratung und Vertretung bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen
- Anspruchsabwehr und ‑durchsetzung (Abnahmekriterien, Mängelhaftung, Produkthaftung, Vertragsstrafen)
Eine rechtzeitige Regelung der Nachlassangelegenheiten ist die beste Voraussetzung für ein friedliches Miteinander der Hinterbliebenen. Das deutsche Erbrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, den letzten Willen festzuhalten und die Erbfolge individuell zu bestimmen – was die Materie bereits äußerst komplex macht. Kommen noch besondere Lebens- und Vermögensverhältnisse hinzu, sind die erbrechtlichen Fragestellungen ohne juristisches Spezialwissen kaum mehr zu beantworten.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht beraten Sie sachverständig und einfühlsam zu allen Themen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sollte die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnissen führen, erarbeiten wir mit Ihnen eine passgenaue Strategie für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder im Todesfall. Unser Notar gestaltet auf Wunsch die entsprechenden Verfügungen oder überprüfen vorhandene Testamente und Erbverträge auf Wirksamkeit. Als sachliche Vermittler unterstützen wir Sie bei der familieninternen Kommunikation und tragen dazu bei, Erbstreitigkeiten zu vermeiden bzw. schnellstmöglich beizulegen. Auch bei der Nachlassabwicklung können Sie sich auf unseren kompetenten Beistand verlassen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Erbrecht
- Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
- Vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Schenkungsverträgen
- Nachfolgeberatung und Nachfolgeplanung
- Klärung und Gestaltung international-privatrechtlicher Nachfolgefragen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Unterstützung bei Erbscheinsanträgen und Erbscheinsverhandlungen, Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Hilfe bei der Nachlassabwicklung, Erstellung von Nachlassverzeichnissen
- Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckung, Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten
Das deutsche Familienrecht gestaltet sich überaus vielfältig. Es regelt alle juristischen Verhältnisse, die aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, familiären oder anderweitig verwandtschaftlichen Beziehungen sowie aus gesetzlichen Vertretungsfunktionen resultieren. Familienkonflikte werfen existentielle Fragen auf und führen nicht selten zu einer völligen Neuorientierung im Leben. Wir finden Lösungen, die eine positive Zukunftsperspektive für unsere Mandanten eröffnen und ihre Interessen langfristig sichern.
Um Streitigkeiten vorzubeugen, besteht die Möglichkeit, sowohl für die Zeit des Zusammenlebens als auch für den Trennungs- und Scheidungsfall vertragliche Regelungen zu treffen. Unser Notar, Fachanwälte und Experten für Familienrecht beraten Sie intensiv zu allen Themen des Eherechts und Kindschaftsrechts, insbesondere der Gestaltung von Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen sowie Sorgerechts‑, Unterhalts- und Vermögensfragen. Erklärtes Ziel unserer Beratungstätigkeit ist die Wahrung des Familienfriedens. Wir setzen uns für die persönliche Zufriedenheit unserer Mandanten ein und sorgen für finanzielle Gerechtigkeit unter Berücksichtigung des Eltern-Kind-Verhältnisses.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Familienrecht
- Beratung im Eherecht, Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen
- Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren
- Vermögensauseinandersetzungen, Güterrechtsverfahren
- Beratung und Vertretung in Versorgungsausgleichssachen
- Beratung im Kindschaftsrecht einschließlich Umgang und elterlicher Sorge
- Erklärungen im Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen, Unterhaltsverpflichtungen)
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Vertretung in Unterhaltsverfahren
- Kindschaftsverfahren
- Adoptionsverfahren
Wir beraten Sie zu allen Fragen des Kaufrechts und prüfen bereits im Vorfeld,
- ob ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist,
- Möglichkeiten der Anfechtung bestehen,
- die Kaufsache fehlerhaft ist,
- welche Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag resultieren.
Wir setzen Ihr Recht durch, wenn Gewährleistungsansprüche bestehen und wehren diese ab, falls Forderungen zu Unrecht behauptet werden.
Außerdem berücksichtigen wir die besonderen Situationen eines Kaufs, etwa bei
- außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen,
- Fernabsatzverträgen,
- Kfz- oder Computerkaufverträgen.
Ein großer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die notarielle Vertragsgestaltung.
Notarielle Urkunden werden von uns entworfen, beglaubigt oder beurkundet oder bei Beurkundung außerhalb unserer Kanzlei gerne auch für Sie überprüft. Wir sind zudem in der Lage, notarielle Vertragsabwicklungen im internationalen Grenzverkehr mit den benachbarten und weiteren europäischen Ländern für Sie durchzuführen, sei es im Grundstücks‑, Erb- oder Gesellschaftsrecht.
Unsere Leistungsschwerpunkte in der notariellen Vertragsgestaltung
- Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen
- Schenkungen und Übergabeverträge
- Teilungserklärungen und Bauträgerverträge
- Ehe- und Erbverträge sowie Scheidungsvereinbarungen
- Testamente, Vollmachten, Vorsorgevollmachten
- Gesellschaftsverträge, Anteilskaufverträge und Verschmelzungen von Unternehmen
- Handelsregisteranmeldungen sowie Gesellschaftsgründungsurkunden, insbesondere zur Gründung einer GmbH, Kommanditgesellschaft oder Eintragung eines Einzelkaufmanns
- Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Prokurabestellungen und Geschäftsführerbestellungen
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder bzw. Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl die einzelnen Eigentümer, die Eigentümergemeinschaft als auch die Hausverwalter außergerichtlich, gerichtlich und gegebenenfalls auch bei Eigentümerversammlungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht
- Hausgeld-/Wohngeldzahlungen
- Teilungsordnung
- Verwaltervertrag
- Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Gebrauchsregelung
- Nutzungen, Lasten und Kosten
- Wohnungseigentümerversammlung (Einberufung, Vorsitz, Niederschrift, Beschlüsse)
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
BERUFLICHER WERDEGANG
- Laufbahn zum Bezirksnotar mit Studium an der Notarakademie Baden-Württemberg in Stuttgart
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
- Notarprüfung 1997
- seit 1997 Württembergischer Notariatsassessor
- Referendarexamen 2001
- Assessorexamen 2003
- Rechtsanwalt seit 2004
- Rechtsanwalt in Ravensburg seit 2005
- notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer 2011
- Notar seit April 2013
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Prüfer beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer
- Prüfer bei der Notarkammer Baden-Württemberg zur Abnahme der Prüfung zum/zur Notarfachwirt/in
- Dozent bei der Notarkammer Baden-Württemberg
- ehemaliger Dozent an der Notarakademie Baden-Württemberg
- Vorstand der DGM – Stiftung, Stiftung der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V.
- Mitglied der Finanzkommission der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
TOBIAS HUBER
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