Versicherungsrecht: Betrifft Betriebsausfallversicherung
Zwischenzeitlich liegen die ersten Gerichtsentscheidungen vor. Zunächst ist entscheidend, welche konkrete Formulierung die Versicherungsbedingungen haben. Hiernach richtet sich, ob ein Anspruch relativ klar gegeben bzw. nicht gegeben ist. Die in der Praxis wohl verbreitetsten Bedingungen lassen diese Klarheit jedoch vermissen. Hiermit befassen sich auch die meisten Entscheidungen.
Von der Anzahl her ist es wohl so, dass die Mehrzahl der Gerichte Ansprüche der Gaststätten nicht als gegeben ansehen. Die Begründungen sind teilweise jedoch kurz und befassen sich nicht mit allen Problempunkten.
Das Landgericht Mannheim und das Landgericht München haben jedoch die Ansprüche der Gastwirte bejaht. Insbesondere das Landgericht München setzt sich in aller Ausführlichkeit mit nahezu sämtlichen Problempunkten auseinander.
Derzeit hängt es also davon ab, welches Gericht zuständig ist. Die obergerichtliche Rechtsprechung bleibt abzuwarten.