Ver­si­che­rungs­recht: Betrifft Betriebsausfallversicherung

Zwi­schen­zeit­lich lie­gen die ers­ten Gerichts­ent­schei­dun­gen vor. Zunächst ist ent­schei­dend, wel­che kon­kre­te For­mu­lie­rung die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen haben. Hier­nach rich­tet sich, ob ein Anspruch rela­tiv klar gege­ben bzw. nicht gege­ben ist. Die in der Pra­xis wohl ver­brei­tets­ten Bedin­gun­gen las­sen die­se Klar­heit jedoch ver­mis­sen. Hier­mit befas­sen sich auch die meis­ten Entscheidungen.

Von der Anzahl her ist es wohl so, dass die Mehr­zahl der Gerich­te Ansprü­che der Gast­stät­ten nicht als gege­ben anse­hen. Die Begrün­dun­gen sind teil­wei­se jedoch kurz und befas­sen sich nicht mit allen Problempunkten.

Das Land­ge­richt Mann­heim und das Land­ge­richt Mün­chen haben jedoch die Ansprü­che der Gast­wir­te bejaht. Ins­be­son­de­re das Land­ge­richt Mün­chen setzt sich in aller Aus­führ­lich­keit mit nahe­zu sämt­li­chen Pro­blem­punk­ten auseinander.

Der­zeit hängt es also davon ab, wel­ches Gericht zustän­dig ist. Die ober­ge­richt­li­che Recht­spre­chung bleibt abzuwarten.