Corona News: Arbeitsrechtliche Fragestellungen
I. Beispielhafte arbeitsrechtliche Fragestellungen:
1. Kurzarbeitergeld
Der Bundestag hat bereits am 13.03.2020 das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ verabschiedet.
Die damit einhergehenden Sonderregelungen und Erleichterungen gelten rückwirkend ab dem 01.03.2020.
Trotz dieser schnellen Reaktion der Politik bleiben viele Fragen für die betroffenen Arbeitgeber offen.
2. Entgeltfortzahlung aufgrund Quarantäne
Arbeitgeber müssen für vom Coronavirus infizierte arbeitsunfähige Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne befinden, bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Dies gilt unter Umständen auch für die Arbeitnehmer, die nicht auf Corona getestet wurden.
3. Schutzmaßnahmen
Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Arbeitgeber angehalten, ihre Arbeitnehmer durch Schutzkleidung und ähnliches vor Ansteckung zu schützen. Hierzu gehört nicht nur eine umfangreiche Information, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Seife, Papierhandtücher, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc. zur Verfügung stehen.
Hieraus resultiert auch die Frage, ob ein Arbeitnehmer gegebenenfalls seine Arbeit verweigern kann, sofern nicht ausreichend Schutzmaßnahmen seitens des Arbeitgebers getroffen wurden.
II. Beispielhafte gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
Gesellschafterversammlungen
Gemäß Art. 2, § 2 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie können Beschlüsse der Gesellschafter bei der GmbH in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden.
Gerne beantworten wir diese und andere aufgetretene Fragen im Rahmen einer telefonischen Besprechung.
Unser Ansprechpartner:
Oliver Schneider