Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder bzw. Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl die einzelnen Eigentümer, die Eigentümergemeinschaft als auch die Hausverwalter außergerichtlich, gerichtlich und gegebenenfalls auch bei Eigentümerversammlungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht
- Hausgeld-/Wohngeldzahlungen
- Teilungsordnung
- Verwaltervertrag
- Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Gebrauchsregelung
- Nutzungen, Lasten und Kosten
- Wohnungseigentümerversammlung (Einberufung, Vorsitz, Niederschrift, Beschlüsse)
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
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