HANS-PETER WIENTGES
Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt
Versicherungsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Verkehrsrecht
+49 751 8880–28
+49 751 8880–33
wientges@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
Im Bereich des Arzthaftungsrechts übernehmen wir die eingehende Prüfung der Geltendmachung sowie der Abwehr von Haftungsansprüchen wegen fehlerhafter Behandlung oder Aufklärung. Wir prüfen, ob die Haftung Mehrerer in Betracht kommt, insbesondere bei einer interdisziplinären Kooperation oder der Auswahl und Überwachung nicht ärztlichen Personals.
Wir übernehmen für Sie die Bestimmung der Rechtsfolgen der ärztlichen Pflichtverletzung, insbesondere die Ermittlung des Umfangs von Schadenersatzansprüchen (materiell und Schmerzensgeld). Weiter beraten wir Ärzte bei der Abwehr von Forderungen von Patienten.
Darüber hinaus führen wir für Sie die Arzthaftungsprozesse einschließlich der
- Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen
- der schwierigen Beweisfragen bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
Das Haftpflichtrecht – auch Deliktsrecht oder Schadensrecht genannt – regelt, wann einer Person gegenüber einer anderen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
Im Bereich des Haftpflichtrechts beraten wir Sie in Fragen der Abwehr sowie der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Sach‑, Personen- und Vermögensschäden. Wir übernehmen die Ermittlung des Schadensgrundes und der Schadenshöhe sowie die Durchsetzung oder Abwehr dieser Ansprüche vor den Gerichten. Unsere Kanzlei vertritt sowohl Geschädigte als auch Versicherungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Haftpflichtrecht
- vertragliche Haftpflichttatbestände
- deliktische Haftpflichttatbestände
- Produkthaftung
- Arzthaftung
- Straßenverkehrshaftung
In unserer Kanzlei sind mehrere Mitarbeiter auf den Einzug von Forderungen spezialisiert. Dabei suchen sie stets den schnellsten und kostengünstigsten Weg, um Ihre Forderung zu realisieren. Nach erfolgreichem Erwirken eines Titels übernehmen wir für Sie auch die Zwangsvollstreckung, damit Sie als Ergebnis nicht nur ein Stück Papier (das Urteil) besitzen, sondern auch zu Ihrem Geld kommen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen des Kaufrechts und prüfen bereits im Vorfeld,
- ob ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist,
- Möglichkeiten der Anfechtung bestehen,
- die Kaufsache fehlerhaft ist,
- welche Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag resultieren.
Wir setzen Ihr Recht durch, wenn Gewährleistungsansprüche bestehen und wehren diese ab, falls Forderungen zu Unrecht behauptet werden.
Außerdem berücksichtigen wir die besonderen Situationen eines Kaufs, etwa bei
- außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen,
- Fernabsatzverträgen,
- Kfz- oder Computerkaufverträgen.
Die Tätigkeit eines Maklers ist darauf gerichtet, als Vermittler einen Vertragsschluss zwischen zwei anderen Personen herbeizuführen – wobei nur die erfolgreiche Maklertätigkeit Honoraransprüche auslöst. Es gibt verschiedene Arten der Vermittlungstätigkeit, zum Beispiel die Wohnungsvermittlung, Grundstücksvermittlung, Darlehensvermittlung, Arbeitsvermittlung und dergleichen.
Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwei Arten von Maklern, nämlich den sogenannten Nachweismakler oder den Vermittlungsmakler.
Wir beraten Sie als Makler oder als Maklerkunde bei sämtlichen Problemstellungen rund um die Gestaltung und den Abschluss eines Maklervertrags. Neben der intensiven Beratung und außergerichtlichen Verhandlung führen wir selbstverständlich auch Prozesse für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Maklerrecht
- inhaltliche Ausgestaltung von Maklerverträgen (Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag)
- Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln
- Abschluss des Vertrages
- Entstehen der Provision
- Verwirkung der Provision
- Reservierungsvereinbarungen
Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und umfasst alle Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln. Da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung zur Miete wohnt, ist das Mietrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Es beinhaltet eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, zu denen stets neue hinzukommen.
Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen zur immer komplizierter werdenden Gesetzeslage im gewerblichen und privaten Mietrecht. Durch fachanwaltliche Spezialisierung und Weiterbildung kennen wir die aktuellen Rechte und Pflichten beider Mietparteien, sodass wir die Interessen unserer Mandanten optimal vertreten können.
In Mietrechtsangelegenheiten versuchen wir stets, Konflikte in einer streitschlichtenden Weise zu klären und Ihr Problem zeit- und kosteneffizient zu lösen. Sollten außergerichtliche Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, setzen wir Ihre Ansprüche auch streitig durch.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Mietrecht
- Abschluss des Mietvertrages
- Kündigung des Mietvertrages
- Kündigungsschutz
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Räumung und Herausgabe
- Mieterhöhung
- Schönheitsreparaturen
- Betriebskosten
- Mietminderung bei Mängeln
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Wechsel der Vertragsparteien
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung einer Geldbuße zulässt. Mit diesem Begriff werden Rechtsverstöße bezeichnet, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe nach dem Strafgesetzbuch o. ä. bedroht sind.
Von hoher praktischer Bedeutung sind zunächst Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreitungen des gesetzlichen Mindestabstands, falsches Überholen oder Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol, Drogen und dergleichen. Darüber hinaus können Ordnungswidrigkeiten aber auch in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete begangen werden, in denen entsprechende Vorschriften bestehen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber den zuständigen Behörden sowie in sich daran evtl. anschließenden Gerichtsverfahren.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und Strafrecht. Dabei lösen wir für Sie alle Probleme im Zusammenhang mit der
- Abwicklung von Schäden an Ihrem Kfz einschließlich der Geltendmachung sowie von Ansprüchen für Reparatur, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.
- Abwicklung von Personenschäden, einschließlich Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unterhalt etc.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen und vertreten Sie vor den Gerichten. Darüber hinaus betreuen wir intensiv Personen mit unfallbedingten Dauerschäden.
Weitere Leistungsschwerpunkte im Verkehrs- und Unfallrecht
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Fahren unter Einfluss von Alkohol
- Fahrverbot
- Führerscheinentzug
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, ugs. Idiotentest)
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Wir beraten und vertreten sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer bei Fragen, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Versicherungsrecht
- Versicherungsvertragsrecht allgemeiner Teil
- Haftpflichtversicherung
- Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Feuerversicherung
- Einbruchs- und Raubversicherung
- Hausratsversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Reisegepäck-/Reiserücktrittskostenversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung (Anwälte, Ärzte, …)
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder bzw. Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft.
Unsere Kanzlei vertritt sowohl die einzelnen Eigentümer, die Eigentümergemeinschaft als auch die Hausverwalter außergerichtlich, gerichtlich und gegebenenfalls auch bei Eigentümerversammlungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht
- Hausgeld-/Wohngeldzahlungen
- Teilungsordnung
- Verwaltervertrag
- Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Gebrauchsregelung
- Nutzungen, Lasten und Kosten
- Wohnungseigentümerversammlung (Einberufung, Vorsitz, Niederschrift, Beschlüsse)
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander. Insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Regelungen zum Zivilrecht. Es gibt aber auch diverse Sonderregelungen, beispielsweise im Handelsgesetzbuch.
Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich durch und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, um einen sogenannten Titel (z. B. ein Urteil) zu erwirken. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung helfen wir Ihnen, die gerichtlich festgestellten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Zivilrecht
- Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, das Kauf- und Werkvertragsrecht
- Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte)
- Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.)
- Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung von Beeinträchtigungen (z.B. bei Ehrverletzungen oder Nachbarrecht)
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
- Referendarexamen 1992 in Konstanz
- Referendar-Wahlstation bei Studio Legale Falconi, Rom
- Assessorexamen 1995 in Karlsruhe
- Rechtsanwalt in Ravensburg seit 1995
- Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2005
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2013
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
HANS-PETER WIENTGES
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