Grundstücksrecht
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Gestaltung von Verträgen betreffend der Übertragung von Grundbesitz – sei es im Wege des Verkaufs oder aufgrund von Schenkung und Erbfolge.
Hierbei regeln wir für Sie die erforderlichen Grundstücksbelastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsbestellungen oder Wohnungsrechtsbestellungen. Auch Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte und alle weiteren Absicherungen, die im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen werden können, werden durch unsere Kanzlei vorbereitet und gegebenenfalls notariell beurkundet oder beglaubigt. Bei Streitigkeiten aus Rechten an Grundstücken setzen wir uns engagiert für Ihre Ansprüche ein.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Grundstücksrecht
- Immobilienkaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrechte
- Verkaufsvollmachten
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