Wirtschaftsrecht
Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht einheitlich definiert. Er umfasst jedoch die Gesamtheit der Normen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren in allen hier in Betracht kommenden Fragen. Insbesondere versuchen wir, bereits vorgerichtlich Lösungen für Sie zu erarbeiten, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Sofern diese jedoch bereits aufgetreten sind, vertreten wir Sie auch vor den Instanzen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
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Dr. jur. Roland Dieterich
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