Wirt­schafts­recht

Der Begriff des Wirt­schafts­rechts ist nicht ein­heit­lich defi­niert. Er umfasst jedoch die Gesamt­heit der Nor­men, wel­che die selbst­stän­di­ge Erwerbs­tä­tig­keit in Indus­trie, Han­del, Hand­werk, Land­wirt­schaft, Ver­kehr und den frei­en Beru­fen begren­zen und lenken.

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie sowohl außer­ge­richt­lich als auch in Gerichts­ver­fah­ren in allen hier in Betracht kom­men­den Fra­gen. Ins­be­son­de­re ver­su­chen wir, bereits vor­ge­richt­lich Lösun­gen für Sie zu erar­bei­ten, damit es nicht zu Strei­tig­kei­ten kommt. Sofern die­se jedoch bereits auf­ge­tre­ten sind, ver­tre­ten wir Sie auch vor den Instan­zen, um die best­mög­lichs­ten Ergeb­nis­se für Sie zu erzielen.

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