Kauf­recht

Wir bera­ten Sie zu allen Fra­gen des Kauf­rechts und prü­fen bereits im Vorfeld,

  • ob ein Kauf­ver­trag wirk­sam zustan­de gekom­men ist,
  • Mög­lich­kei­ten der Anfech­tung bestehen,
  • die Kauf­sa­che feh­ler­haft ist,
  • wel­che Rech­te und Pflich­ten aus dem Kauf­ver­trag resultieren.

Wir set­zen Ihr Recht durch, wenn Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che bestehen und weh­ren die­se ab, falls For­de­run­gen zu Unrecht behaup­tet werden.

Außer­dem berück­sich­ti­gen wir die beson­de­ren Situa­tio­nen eines Kaufs, etwa bei

  • außer­halb von Geschäfts­räu­men geschlos­se­nen Verträgen,
  • Fern­ab­satz­ver­trä­gen,
  • Kfz- oder Computerkaufverträgen.

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