FAMILIEN‑, EHE- UND KINDSCHAFTSRECHT
Das deutsche Familienrecht gestaltet sich überaus vielfältig. Es regelt alle juristischen Verhältnisse, die aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, familiären oder anderweitig verwandtschaftlichen Beziehungen sowie aus gesetzlichen Vertretungsfunktionen resultieren. Familienkonflikte werfen existentielle Fragen auf und führen nicht selten zu einer völligen Neuorientierung im Leben. Wir finden Lösungen, die eine positive Zukunftsperspektive für unsere Mandanten eröffnen und ihre Interessen langfristig sichern.
Um Streitigkeiten vorzubeugen, besteht die Möglichkeit, sowohl für die Zeit des Zusammenlebens als auch für den Trennungs- und Scheidungsfall vertragliche Regelungen zu treffen. Unsere Notare, Fachanwälte und Experten für Familienrecht beraten Sie intensiv zu allen Themen des Eherechts und Kindschaftsrechts, insbesondere der Gestaltung von Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen sowie Sorgerechts‑, Unterhalts- und Vermögensfragen. Erklärtes Ziel unserer Beratungstätigkeit ist die Wahrung des Familienfriedens. Wir setzen uns für die persönliche Zufriedenheit unserer Mandanten ein und sorgen für finanzielle Gerechtigkeit unter Berücksichtigung des Eltern-Kind-Verhältnisses.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Familienrecht
- Beratung im Eherecht, Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen
- Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren
- Vermögensauseinandersetzungen, Güterrechtsverfahren
- Beratung und Vertretung in Versorgungsausgleichssachen
- Beratung im Kindschaftsrecht einschließlich Umgang und elterlicher Sorge
- Erklärungen im Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen, Unterhaltsverpflichtungen)
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Vertretung in Unterhaltsverfahren
- Kindschaftsverfahren
- Adoptionsverfahren
UNSERE EXPERTEN
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Fachanwältin
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