ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT
In der Baubranche führen steigende technische Standards und gesetzliche Vorgaben zu einer deutlichen Zunahme von Leistungen und Akteuren auf der Planungs- und Ausführungsebene. Auftragnehmer wie Auftraggeber sehen sich einer erhöhten Anzahl von Schnittstellenrisiken ausgesetzt, die den erfolgreichen Projektverlauf gefährden. Dieses Konfliktpotential lässt sich entschärfen: Mit vorausschauender Rechtsberatung und Vertragsgestaltung schaffen wir eine sichere Projektgrundlage für alle Beteiligten.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Architekten‑, Ingenieur- oder Projektsteuerungsvertrag. Bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Vertragswerken können Sie sich auf den baufachlichen Sachverstand und juristischen Weitblick unserer Experten für Architektenrecht verlassen. Typische Problematiken wie Honorar- und Haftungsfragen begleiten wir lösungsorientiert vom Vertragsentwurf bis zur Nachtragsvereinbarung. Dabei orientieren wir uns stets an den praktischen und wirtschaftlichen Erfordernissen der Bauabwicklung; bevorzugen eine frühzeitige Konfliktvermeidung und die möglichst außergerichtliche Regelung von Interessengegensätzen. Unsere Kanzlei ist zur Schlichtung in Bausachen ermächtigt und vertritt Sie in Schlichtungsverfahren auch anwaltlich.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Architektenrecht
- Beratung in Vertragsfragen, insbesondere zu
– dem Zustandekommen und der Beendigung des Vertrags
– seiner evtl. Unwirksamkeit sowie der Prüfung des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
– dem Leistungsumfang und konkreten Vertragsinhalt
– Ersatzaufträgen
- Beratung in Honorarfragen, insbesondere zu
– Honorarzone und Honorarsatz
– den Leistungsphasen
– der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder Zeithonorars
– den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI
– den anrechenbaren Kosten eines Bauprojekts
– der möglichen Vereinbarung eines Erfolgshonorars
– allen Sonderfragen des Honorars, insbesondere bei Planungsänderungen oder eines abgelehnten Bauantrags
– der Schlussrechnung und Fälligkeit des Anspruchs
– einer Honorarklage des Architekten
- Beratung in Haftungsfragen, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Architekten, Ingenieuren, Projektsteuerern und deren Haftpflichtversicherern
UNSERE EXPERTEN
+49 751 8880–71
Rechtsanwalt
Fachanwalt
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht
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ehemals tätig im
Bank- und Kapitalmarktrecht
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht