Mak­ler­recht

Die Tätig­keit eines Mak­lers ist dar­auf gerich­tet, als Ver­mitt­ler einen Ver­trags­schluss zwi­schen zwei ande­ren Per­so­nen her­bei­zu­füh­ren – wobei nur die erfolg­rei­che Mak­ler­tä­tig­keit Hono­rar­an­sprü­che aus­löst. Es gibt ver­schie­de­ne Arten der Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit, zum Bei­spiel die Woh­nungs­ver­mitt­lung, Grund­stücks­ver­mitt­lung, Dar­le­hens­ver­mitt­lung, Arbeits­ver­mitt­lung und dergleichen.

Die gesetz­li­che Rege­lung unter­schei­det zwei Arten von Mak­lern, näm­lich den soge­nann­ten Nach­weis­mak­ler oder den Vermittlungsmakler.

Wir bera­ten Sie als Mak­ler oder als Mak­ler­kun­de bei sämt­li­chen Pro­blem­stel­lun­gen rund um die Gestal­tung und den Abschluss eines Mak­ler­ver­trags. Neben der inten­si­ven Bera­tung und außer­ge­richt­li­chen Ver­hand­lung füh­ren wir selbst­ver­ständ­lich auch Pro­zes­se für Sie.

Unse­re Leis­tungs­schwer­punk­te im Maklerrecht

  • inhalt­li­che Aus­ge­stal­tung von Mak­ler­ver­trä­gen (Allein­auf­trag, qua­li­fi­zier­ter Alleinauftrag)
  • Wirk­sam­keit ein­zel­ner Vertragsklauseln
  • Abschluss des Vertrages
  • Ent­ste­hen der Provision
  • Ver­wir­kung der Provision
  • Reser­vie­rungs­ver­ein­ba­run­gen

Unse­re Experten


+49 751 8880–28


Rechts­an­walt

Fach­an­walt

Ver­si­che­rungs­recht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Verkehrsrecht


+49 751 8880–71


ehe­mals tätig im

Bank- und Kapitalmarktrecht
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht