Maklerrecht
Die Tätigkeit eines Maklers ist darauf gerichtet, als Vermittler einen Vertragsschluss zwischen zwei anderen Personen herbeizuführen – wobei nur die erfolgreiche Maklertätigkeit Honoraransprüche auslöst. Es gibt verschiedene Arten der Vermittlungstätigkeit, zum Beispiel die Wohnungsvermittlung, Grundstücksvermittlung, Darlehensvermittlung, Arbeitsvermittlung und dergleichen.
Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwei Arten von Maklern, nämlich den sogenannten Nachweismakler oder den Vermittlungsmakler.
Wir beraten Sie als Makler oder als Maklerkunde bei sämtlichen Problemstellungen rund um die Gestaltung und den Abschluss eines Maklervertrags. Neben der intensiven Beratung und außergerichtlichen Verhandlung führen wir selbstverständlich auch Prozesse für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Maklerrecht
- inhaltliche Ausgestaltung von Maklerverträgen (Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag)
- Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln
- Abschluss des Vertrages
- Entstehen der Provision
- Verwirkung der Provision
- Reservierungsvereinbarungen
Unsere Experten
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ehemals tätig im
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