Wettbewerbsrecht
Nicht zuletzt die rasante Zunahme des Internet-Handels hat zu einer gesteigerten Bedeutung des Wettbewerbsrechts für Privatpersonen geführt.
Unser Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter dem Stichwort Abmahnung haben bereits zahlreiche Verbraucher „Bekanntschaft“ mit dem UWG gemacht.
Wir zeigen Ihnen nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Sie sich vor unberechtigten Abmahnungen schützen, sondern erläutern Ihnen darüber hinaus auch, wann Sie selbst einen Unterlassungsanspruch geltend machen können.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Wettbewerbsrecht
- gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, insbesondere Einleitung und Abwehr einstweiliger Verfügungen
- Überprüfung wettbewerbsrechtlicher Handlungen wie z.B. Werbung, Preisnachlässe, Zugaben oder sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen
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