Wett­be­werbs­recht

Nicht zuletzt die rasan­te Zunah­me des Inter­net-Han­dels hat zu einer gestei­ger­ten Bedeu­tung des Wett­be­werbs­rechts für Pri­vat­per­so­nen geführt.

Unser Bera­tungs­schwer­punkt liegt im Bereich des Geset­zes gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG). Unter dem Stich­wort Abmah­nung haben bereits zahl­rei­che Ver­brau­cher „Bekannt­schaft“ mit dem UWG gemacht.

Wir zei­gen Ihnen nicht nur die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten auf, wie Sie sich vor unbe­rech­tig­ten Abmah­nun­gen schüt­zen, son­dern erläu­tern Ihnen dar­über hin­aus auch, wann Sie selbst einen Unter­las­sungs­an­spruch gel­tend machen können.

Unse­re Leis­tungs­schwer­punk­te im Wettbewerbsrecht

  • gericht­li­che Gel­tend­ma­chung von Unter­las­sungs­an­sprü­chen, ins­be­son­de­re Ein­lei­tung und Abwehr einst­wei­li­ger Verfügungen
  • Über­prü­fung wett­be­werbs­recht­li­cher Hand­lun­gen wie z.B. Wer­bung, Preis­nach­läs­se, Zuga­ben oder sons­ti­ge Verkaufsförderungsmaßnahmen

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