Werk­ver­trags­recht

Das Werk­ver­trags­recht gehört in unse­rer Kanz­lei seit vie­len Jah­ren zur einer unse­rer wesent­li­chen Spezialisierungen.

Wir bera­ten Sie in allen Berei­chen des pri­va­ten und öffent­li­chen Bau­rechts. Neben der Bera­tung füh­ren wir für Sie selbst­stän­di­ge Beweis­ver­fah­ren sowie alle sons­ti­gen gericht­li­chen Auseinandersetzungen.

Unse­re Leis­tungs­schwer­punk­te im Werkvertragsrecht

  • Gestal­tung und in der Prü­fung von Bau- und Architektenverträgen
  • Fest­stel­lung oder Durch­set­zung von Gewähr­leis­tungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
  • Abwehr oder Durch­set­zung von Min­de­rungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Rege­lung von Vergütungsstreitigkeiten

Unse­re Experten


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Bau- und Architektenrecht
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