Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und umfasst alle Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln. Da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung zur Miete wohnt, ist das Mietrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Es beinhaltet eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, zu denen stets neue hinzukommen.
Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen zur immer komplizierter werdenden Gesetzeslage im gewerblichen und privaten Mietrecht. Durch fachanwaltliche Spezialisierung und Weiterbildung kennen wir die aktuellen Rechte und Pflichten beider Mietparteien, sodass wir die Interessen unserer Mandanten optimal vertreten können.
In Mietrechtsangelegenheiten versuchen wir stets, Konflikte in einer streitschlichtenden Weise zu klären und Ihr Problem zeit- und kosteneffizient zu lösen. Sollten außergerichtliche Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, setzen wir Ihre Ansprüche auch streitig durch.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Mietrecht
- Abschluss des Mietvertrages
- Kündigung des Mietvertrages
- Kündigungsschutz
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Räumung und Herausgabe
- Mieterhöhung
- Schönheitsreparaturen
- Betriebskosten
- Mietminderung bei Mängeln
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Wechsel der Vertragsparteien
Unser Experte
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