Kartellrecht
Ein Kartell ist eine Vereinbarung oder eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise zwischen Unternehmen mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder zu verhindern. Eine funktionierende Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass der freie Wettbewerb garantiert wird und der Missbrauch von Marktmacht verhindert wird.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Kartellrecht
- Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme
- Bestehen eines Kontrahierungszwangs aus der sog. Essential-Facilities-Doktrin
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