Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht befasst sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Wir begleiten Insolvenzanträge und Sanierungsgespräche mit Banken, beraten und vertreten in Fällen der Insolvenzanfechtung, führen Forderungsanmeldungen zur Tabelle durch und betreiben die Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsansprüchen. Des Weiteren vertreten wir Geschäftsführer und Gesellschafter gegen die Inanspruchnahme durch Gläubiger und/oder den Insolvenzverwalter, vertreten aber auch Gläubiger in solchen Fällen.
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