Bau- und Fachplanungsrecht
Die Bauleitplanung umfasst insbesondere die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen bei der Aufstellung der Pläne, das Verfahren, die Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die Verwirklichung und Sicherung der Planung. Das Fachplanungsrecht umfasst die Planungen raumbedeutsamer Vorhaben wie z. B. Straßen und Fernstraßen.
Zum Planungsrecht gehören insbesondere auch immissionsschutzrechtliche Konflikte in der Bauleitplanung (z. B. durch Sport‑, Freizeit‑, Gewerbe- und Verkehrslärm), die Berücksichtigung von Umweltbelangen (insbesondere Naturschutzbelange) in der Fachplanung (z. B. bei der Planfeststellung von Straßen oder Flughäfen) sowie das Verhältnis von Bauplanungs- und Gewerberecht (z. B. die genehmigungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten).
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden über das gesamte Planungsverfahren hinweg.
UNSERE EXPERTEN
+49 751 8880–71
ehemals tätig im
Bank- und Kapitalmarktrecht
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht
+49 751 8880–71
Rechtsanwalt
Fachanwalt
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht