BERATUNGSFELDER
In der Baubranche führen steigende technische Standards und gesetzliche Vorgaben zu einer deutlichen Zunahme von Leistungen und Akteuren auf der Planungs- und Ausführungsebene. Auftragnehmer wie Auftraggeber sehen sich einer erhöhten Anzahl von Schnittstellenrisiken ausgesetzt, die den erfolgreichen Projektverlauf gefährden. Dieses Konfliktpotential lässt sich entschärfen: Mit vorausschauender Rechtsberatung und Vertragsgestaltung schaffen wir eine sichere Projektgrundlage für alle Beteiligten.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Architekten‑, Ingenieur- oder Projektsteuerungsvertrag. Bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Vertragswerken können Sie sich auf den baufachlichen Sachverstand und juristischen Weitblick unserer Experten für Architektenrecht verlassen. Typische Problematiken wie Honorar- und Haftungsfragen begleiten wir lösungsorientiert vom Vertragsentwurf bis zur Nachtragsvereinbarung. Dabei orientieren wir uns stets an den praktischen und wirtschaftlichen Erfordernissen der Bauabwicklung; bevorzugen eine frühzeitige Konfliktvermeidung und die möglichst außergerichtliche Regelung von Interessengegensätzen. Unsere Kanzlei ist zur Schlichtung in Bausachen ermächtigt und vertritt Sie in Schlichtungsverfahren auch anwaltlich.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Architektenrecht
- Beratung in Vertragsfragen, insbesondere zu
– dem Zustandekommen und der Beendigung des Vertrags
– seiner evtl. Unwirksamkeit sowie der Prüfung des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
– dem Leistungsumfang und konkreten Vertragsinhalt
– Ersatzaufträgen
- Beratung in Honorarfragen, insbesondere zu
– Honorarzone und Honorarsatz
– den Leistungsphasen
– der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder Zeithonorars
– den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI
– den anrechenbaren Kosten eines Bauprojekts
– der möglichen Vereinbarung eines Erfolgshonorars
– allen Sonderfragen des Honorars, insbesondere bei Planungsänderungen oder eines abgelehnten Bauantrags
– der Schlussrechnung und Fälligkeit des Anspruchs
– einer Honorarklage des Architekten
- Beratung in Haftungsfragen, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Architekten, Ingenieuren, Projektsteuerern und deren Haftpflichtversicherern
Bauen wird zunehmend komplizierter. Strengere Vorschriften, steigende Nutzungsanforderungen und eine Vielfalt an technischen Möglichkeiten lassen Bauprojekte immer umfangreicher und unüberschaubarer werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig sachkundigen Rechtsrat einzuholen. Bei spezialisierten Fachanwälten, die sich auf allen Gebieten des Bauens auskennen und ihre Mandanten vom Anfang bis zum Ende des Projekts versiert begleiten.
Das Baurecht und alle weiteren Rechtsgebiete, die bei der Realisierung von Bauvorhaben bedeutsam sind, gehören seit Jahren zu den Beratungsschwerpunkten unserer Kanzlei. Baurechtliche Fragestellungen bewegen sich oft auf der Grenze zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht, weshalb Sie bei uns Spezialisten für beide Rechtsgebiete finden.
Wir stehen Ihnen in allen Projektphasen zuverlässig zur Seite, von der Entwicklung über die Planung und Umsetzung bis zur Vermarktung der Immobilie. Mit umfassender Rechts- und Sachkenntnis setzen wir Ihre Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche Dritter ab. Unsere Baurechtsexperten unterstützen Sie nicht nur in Einzelfragen – wie etwa in Genehmigungs‑, Vergabe- oder Vertragsangelegenheiten – sondern erarbeiten auf Wunsch ganzheitliche Strategien für Ihren rechtlichen und geschäftlichen Erfolg.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Baurecht
- Begleitung in Bebauungsplanverfahren und bei der Erlangung von Baugenehmigungen
- Gestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten einschließlich Nachträgen
- Führen von selbstständigen Beweisverfahren sowie allen sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Gestaltung von Verträgen betreffend der Übertragung von Grundbesitz – sei es im Wege des Verkaufs oder aufgrund von Schenkung und Erbfolge.
Hierbei regeln wir für Sie die erforderlichen Grundstücksbelastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsbestellungen oder Wohnungsrechtsbestellungen. Auch Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte und alle weiteren Absicherungen, die im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen werden können, werden durch unsere Kanzlei vorbereitet und gegebenenfalls notariell beurkundet oder beglaubigt. Bei Streitigkeiten aus Rechten an Grundstücken setzen wir uns engagiert für Ihre Ansprüche ein.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Grundstücksrecht
- Immobilienkaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrechte
- Verkaufsvollmachten
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Fragen, die rund um die Immobilie auftreten können. Ob Rechtsrat erforderlich ist beim Bau, Erwerb, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; ob Rechtsrat erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit oder im Bereich der Immobilienverwaltung – wir leisten diesen für Sie umfassend. Aufgrund der Möglichkeit, für Sie anwaltlich oder notariell tätig zu werden, können wir Ihnen im Bereich des Immobilienrechts in jeder Hinsicht weiterhelfen. So wird die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum oder die Aufteilung durch neue Grenzvermessung durch unsere Kanzlei begleitet und vollzogen.
Auch bei Fragen im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien und der Vollstreckung in Immobilien, bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie bei sämtlichen Fragen der Absicherung von Rechten an Immobilien steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Wir sind in allen Bereichen des E‑Commerce und Internetrechts für unsere Mandanten tätig.
Wir beraten Sie in marken- und wettbewerbsrechtlichen sowie zu urheberrechtlichen Fragen. Weiter betreuen wir den Aufbau von Online-Shops – angefangen bei der Entstehung und Gestaltung der Website über die Beratung zum Vertragsschluss im Internet bis hin zu auftretenden Haftungsfragen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Internetrecht
- Erstellen der Datenschutzerklärung und des Impressums
- Abwicklung von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Informationspflichten von Webshop-Betreibern
- Aufbau und Bestellablauf bei Online-Shops
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Waren über das Internet und alle damit zusammenhängenden Fragen
Das Werkvertragsrecht gehört in unserer Kanzlei seit vielen Jahren zur einer unserer wesentlichen Spezialisierungen.
Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts. Neben der Beratung führen wir für Sie selbstständige Beweisverfahren sowie alle sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Werkvertragsrecht
- Gestaltung und in der Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten
Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht einheitlich definiert. Er umfasst jedoch die Gesamtheit der Normen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren in allen hier in Betracht kommenden Fragen. Insbesondere versuchen wir, bereits vorgerichtlich Lösungen für Sie zu erarbeiten, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Sofern diese jedoch bereits aufgetreten sind, vertreten wir Sie auch vor den Instanzen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander. Insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Regelungen zum Zivilrecht. Es gibt aber auch diverse Sonderregelungen, beispielsweise im Handelsgesetzbuch.
Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich durch und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, um einen sogenannten Titel (z. B. ein Urteil) zu erwirken. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung helfen wir Ihnen, die gerichtlich festgestellten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Zivilrecht
- Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, das Kauf- und Werkvertragsrecht
- Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte)
- Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.)
- Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung von Beeinträchtigungen (z.B. bei Ehrverletzungen oder Nachbarrecht)
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz
- Referendarexamen 2019 in Konstanz
- Referendariat in Ravensburg
- Assessorexamen 2021 in Ravensburg
- Rechtsanwalt in Ravensburg seit Juli 2021
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied der Arge Baurecht (Arbeitsgemeinschaft für Bau und Architektenrecht im Deutschen Anwaltsverein)
- Mitglied des Anwaltsvereins Ravensburg e.V.