INDIVIDUAL AND COLLECTIVE LABOUR LAW
Die Arbeitswelt verändert sich. Und mit ihr das Arbeitsrecht. Globalisierung, Digitalisierung und immer dynamischer werdende Märkte fordern strukturelle Veränderungen in Unternehmen. Neue Beschäftigungsmodelle entstehen, Geschäftsprozesse müssen anders organisiert werden. Flexibilität ist unerlässlich. Dank weit gefächerter Branchenkenntnisse verstehen wir die Anliegen unserer Mandanten und entwickeln praxisnahe Rechtslösungen für betriebliche Aufgaben aller Art.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie in im Geschäftsleben mit vorausschauender Rechtsberatung und klaren Handlungsempfehlungen entlang Ihrer unternehmerischen Ziele. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen, die sich von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellen – einschließlich der Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen sowie Abmahnungen und Kündigungen. Das Know-How unserer spezialisierten Rechts- und Fachanwälte deckt die gesamte Bandbreite des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts ab.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Arbeitsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Vergütungssystemen, Teilzeitregelungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Beratung bei Umstrukturierung und Betriebsänderung
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Verhandlungen mit Betriebsräten einschließlich Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten
OUR EXPERTS
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