Haft­pflicht- und Schadensersatzrecht

Das Haft­pflicht­recht – auch Delikts­recht oder Scha­dens­recht genannt – regelt, wann einer Per­son gegen­über einer ande­ren ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz zusteht.

Im Bereich des Haft­pflicht­rechts bera­ten wir Sie in Fra­gen der Abwehr sowie der Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen auf­grund von Sach‑, Per­so­nen- und Ver­mö­gens­schä­den. Wir über­neh­men die Ermitt­lung des Scha­dens­grun­des und der Scha­dens­hö­he sowie die Durch­set­zung oder Abwehr die­ser Ansprü­che vor den Gerich­ten. Unse­re Kanz­lei ver­tritt sowohl Geschä­dig­te als auch Versicherungen.

Unse­re Leis­tungs­schwer­punk­te im Haftpflichtrecht

  • ver­trag­li­che Haftpflichttatbestände
  • delikt­i­sche Haftpflichttatbestände
  • Pro­dukt­haf­tung
  • Arzt­haf­tung
  • Stra­ßen­ver­kehrs­haf­tung

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