Haftpflicht- und Schadensersatzrecht
Das Haftpflichtrecht – auch Deliktsrecht oder Schadensrecht genannt – regelt, wann einer Person gegenüber einer anderen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
Im Bereich des Haftpflichtrechts beraten wir Sie in Fragen der Abwehr sowie der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Sach‑, Personen- und Vermögensschäden. Wir übernehmen die Ermittlung des Schadensgrundes und der Schadenshöhe sowie die Durchsetzung oder Abwehr dieser Ansprüche vor den Gerichten. Unsere Kanzlei vertritt sowohl Geschädigte als auch Versicherungen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Haftpflichtrecht
- vertragliche Haftpflichttatbestände
- deliktische Haftpflichttatbestände
- Produkthaftung
- Arzthaftung
- Straßenverkehrshaftung
Unsere Experten
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