Arzt­haf­tungs­recht

Im Bereich des Arzt­haf­tungs­rechts über­neh­men wir die ein­ge­hen­de Prü­fung der Gel­tend­ma­chung sowie der Abwehr von Haf­tungs­an­sprü­chen wegen feh­ler­haf­ter Behand­lung oder Auf­klä­rung. Wir prü­fen, ob die Haf­tung Meh­re­rer in Betracht kommt, ins­be­son­de­re bei einer inter­dis­zi­pli­nä­ren Koope­ra­ti­on oder der Aus­wahl und Über­wa­chung nicht ärzt­li­chen Personals.

Wir über­neh­men für Sie die Bestim­mung der Rechts­fol­gen der ärzt­li­chen Pflicht­ver­let­zung, ins­be­son­de­re die Ermitt­lung des Umfangs von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen (mate­ri­ell und Schmer­zens­geld). Wei­ter bera­ten wir Ärz­te bei der Abwehr von For­de­run­gen von Patienten.

Dar­über hin­aus füh­ren wir für Sie die Arzt­haf­tungs­pro­zes­se ein­schließ­lich der

  • Schlich­tungs­stel­len für Arzthaftpflichtfragen
  • der schwie­ri­gen Beweis­fra­gen bei Behand­lungs- und Aufklärungsfehlern

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