Arzthaftungsrecht
Im Bereich des Arzthaftungsrechts übernehmen wir die eingehende Prüfung der Geltendmachung sowie der Abwehr von Haftungsansprüchen wegen fehlerhafter Behandlung oder Aufklärung. Wir prüfen, ob die Haftung Mehrerer in Betracht kommt, insbesondere bei einer interdisziplinären Kooperation oder der Auswahl und Überwachung nicht ärztlichen Personals.
Wir übernehmen für Sie die Bestimmung der Rechtsfolgen der ärztlichen Pflichtverletzung, insbesondere die Ermittlung des Umfangs von Schadenersatzansprüchen (materiell und Schmerzensgeld). Weiter beraten wir Ärzte bei der Abwehr von Forderungen von Patienten.
Darüber hinaus führen wir für Sie die Arzthaftungsprozesse einschließlich der
- Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen
- der schwierigen Beweisfragen bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
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