Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst vornehmlich die Aufgaben und Fragestellungen der nationalen sowie europäischen Wirtschaftsverwaltung (z. B. Gefahrenabwehr, Wirtschaftsförderung, Kartellaufsicht, Wirtschaftslenkung), ihre Organisation (europäische Behörden, staatliche Verwaltung und Selbstverwaltung) und Handlungsinstrumente (Ge- und Verbote, Subventionen, kooperatives Verwaltungshandeln, Vergabe öffentlicher Aufträge, wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, insbesondere der Gemeinden) sowie die Rechtsfragen der Privatisierung.
Hierzu zählen insbesondere auch das Gewerberecht (z.B. Handwerks- und Gaststättenrecht) sowie das Recht infrastrukturgebundener Leistungserbringung und ihrer Regulierung (Energie, Telekommunikation, Verkehr, Versorgung) mit Bezügen zum Umwelt- und Planungsrecht, Immissionsschutzrecht und Infrastrukturplanung.
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden in diesem weiten Rechtsgebiet.
Unser Experte
+49 751 8880–71
Rechtsanwalt
Fachanwalt
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht