Ver­kehrs­recht und Unfallrecht

Unser Tätig­keits­schwer­punkt liegt im Ver­kehrs­zi­vil­recht, Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keits­recht und Straf­recht. Dabei lösen wir für Sie alle Pro­ble­me im Zusam­men­hang mit der

  • Abwick­lung von Schä­den an Ihrem Kfz ein­schließ­lich der Gel­tend­ma­chung sowie von Ansprü­chen für Repa­ra­tur, Nut­zungs­aus­fall, Wert­min­de­rung etc.
  • Abwick­lung von Per­so­nen­schä­den, ein­schließ­lich Ansprü­che auf Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fall, Unter­halt etc.

Wir über­neh­men für Sie die gesam­te Kor­re­spon­denz mit den Ver­si­che­run­gen und ver­tre­ten Sie vor den Gerich­ten. Dar­über hin­aus betreu­en wir inten­siv Per­so­nen mit unfall­be­ding­ten Dauerschäden.

Wei­te­re Leis­tungs­schwer­punk­te im Ver­kehrs- und Unfallrecht

  • Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen
  • Fah­ren unter Ein­fluss von Alkohol
  • Fahr­ver­bot
  • Füh­rer­schein­ent­zug
  • MPU (Medi­zi­nisch-Psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung, ugs. Idiotentest)
  • Wie­der­erlan­gung der Fahrerlaubnis

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