Umweltrecht und Immisionsschutzrecht
Das Umweltrecht umfasst mehrere Querschnittsgebiete des Öffentlichen Rechts. Insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht, das Naturschutzrecht sowie das Bodenrecht.
Beim Immissionsschutzrecht geht es vornehmlich um den Schutz vor Luftverunreinigungen und Lärm bei genehmigungsbedürftigen und sonstigen Anlagen, insbesondere auch Verkehrswegen. Beim Wasserrecht stehen Vorkehrungen zum Gewässerschutz und die Ausgestaltung der wasserrechtlichen Nutzungen im Vordergrund. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht wird von den Komplexen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung bestimmt. Das Bodenschutzrecht, welches der Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen dient, hat viele Berührungen vor allem mit dem Wasserrecht (Gewässerverunreinigungen), Abfallrecht (Altlasten) und Naturschutzrecht (Landschaftsschutz, landwirtschaftliche Bodennutzung).
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden gerade schon im Vorfeld von geplanten Nutzungen sowie bei der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung.
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