Ordnungswidrigkeitenrecht
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung einer Geldbuße zulässt. Mit diesem Begriff werden Rechtsverstöße bezeichnet, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe nach dem Strafgesetzbuch o. ä. bedroht sind.
Von hoher praktischer Bedeutung sind zunächst Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreitungen des gesetzlichen Mindestabstands, falsches Überholen oder Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol, Drogen und dergleichen. Darüber hinaus können Ordnungswidrigkeiten aber auch in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete begangen werden, in denen entsprechende Vorschriften bestehen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber den zuständigen Behörden sowie in sich daran evtl. anschließenden Gerichtsverfahren.
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