Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht

Eine Ord­nungs­wid­rig­keit ist eine rechts­wid­ri­ge und vor­werf­ba­re Hand­lung, die den Tat­be­stand eines Geset­zes ver­wirk­licht, das die Ahn­dung einer Geld­bu­ße zulässt. Mit die­sem Begriff wer­den Rechts­ver­stö­ße bezeich­net, die kei­nen kri­mi­nel­len Gehalt haben und daher nicht mit Stra­fe nach dem Straf­ge­setz­buch o. ä. bedroht sind.

Von hoher prak­ti­scher Bedeu­tung sind zunächst Ord­nungs­wid­rig­kei­ten im Stra­ßen­ver­kehr, z. B. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen, Unter­schrei­tun­gen des gesetz­li­chen Min­dest­ab­stands, fal­sches Über­ho­len oder Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr unter Ein­fluss von Alko­hol, Dro­gen und der­glei­chen. Dar­über hin­aus kön­nen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten aber auch in einer Viel­zahl wei­te­rer Rechts­ge­bie­te began­gen wer­den, in denen ent­spre­chen­de Vor­schrif­ten bestehen.

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie in allen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren gegen­über den zustän­di­gen Behör­den sowie in sich dar­an evtl. anschlie­ßen­den Gerichtsverfahren.

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