Inter­na­tio­na­les Privatrecht

Auf­grund der Glo­ba­li­sie­rung neh­men Ver­trä­ge, die über die Lan­des­gren­ze hin­weg geschlos­sen wer­den, immer mehr zu. Auch bei ande­ren Fall­ge­stal­tun­gen mit Aus­lands­be­rüh­rung stellt sich die Fra­ge, ob inlän­di­sches oder aus­län­di­sches Recht anwend­bar ist. Zudem gilt es her­aus­zu­ar­bei­ten, in wel­chem Land eine etwa­ige Kla­ge zu erhe­ben ist.

Mit pro­fun­der Kennt­nis der inter­na­tio­na­len Rege­lun­gen ermög­li­chen wir die Durch­set­zung Ihrer Rech­te im Ausland.

Unse­re Leis­tungs­schwer­punk­te im inter­na­tio­na­len Privatrecht

  • Bera­tung, wel­ches Recht auf die Fall­ge­stal­tung Anwen­dung findet
  • Ermitt­lung Ihrer Ansprü­che nach inter­na­tio­na­len Vor­schrif­ten (bspw. UN-Kaufrecht)
  • Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung Ihrer Rech­te im inter­na­tio­na­len Rechtsverkehr

Unse­re Experten


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ehe­mals tätig im

Bank- und Kapitalmarktrecht
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht