Han­dels­ver­tre­ter­recht

Der Han­dels­ver­tre­ter ist als selbst­stän­di­ger Gewer­be­trei­ben­der stän­dig für einen Unter­neh­mer tätig und ver­mit­telt in des­sen Namen und für des­sen Rech­nung Geschäf­te oder schließt die­se ab. Sowohl bei der Durch­füh­rung als auch bei der Been­di­gung des Han­dels­ver­tre­ter­ver­hält­nis­ses kann eine Viel­zahl von Pro­ble­men entstehen.

Unse­re Kanz­lei berät Sie im gesam­ten Bereich des Han­dels­ver­tre­ter­rechts und besitzt die Exper­ti­se zur Berech­nung des Aus­gleich­an­spruchs gemäß § 89 b HGB. Soweit erfor­der­lich, ver­tre­ten wir Sie zur Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che und zur Abwehr ver­meint­li­cher Gegen­an­sprü­che vor den zustän­di­gen Gerichten.

Unse­re Leis­tungs­schwer­punk­te im Handelsvertreterrecht

  • Wei­sungs­rech­te gegen­über Vertretern
  • Han­dels­ver­tre­ter­pro­vi­sio­nen (Ent­ste­hung; Nicht­aus­füh­rung der Geschäf­te; nach Beendigung)
  • Abrech­nung von Provisionen
  • Buch­aus­zug
  • Ein­stands- und Nachfolgevereinbarungen
  • Wett­be­werbs­ver­bot
  • Kün­di­gun­gen des Handelsvertreters

 

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