Handelsvertreterrecht
Der Handelsvertreter ist als selbstständiger Gewerbetreibender ständig für einen Unternehmer tätig und vermittelt in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte oder schließt diese ab. Sowohl bei der Durchführung als auch bei der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses kann eine Vielzahl von Problemen entstehen.
Unsere Kanzlei berät Sie im gesamten Bereich des Handelsvertreterrechts und besitzt die Expertise zur Berechnung des Ausgleichanspruchs gemäß § 89 b HGB. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr vermeintlicher Gegenansprüche vor den zuständigen Gerichten.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Handelsvertreterrecht
- Weisungsrechte gegenüber Vertretern
- Handelsvertreterprovisionen (Entstehung; Nichtausführung der Geschäfte; nach Beendigung)
- Abrechnung von Provisionen
- Buchauszug
- Einstands- und Nachfolgevereinbarungen
- Wettbewerbsverbot
- Kündigungen des Handelsvertreters
Unsere Experten
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Rechtsanwalt und Notar a.D.
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Erbrecht

Dr. jur. Roland Dieterich
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ehemals tätig als
Rechtsanwalt und Notar a. D.
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