Erschließungsbeitragsrecht
Gemeinden erheben Beiträge bei Grundstückseigentümern, um die Erschließung eines Grundstücks und damit die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur zu finanzieren. Wir beraten in diesem Zusammenhang die Gemeinden bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Zudem sind wir für Grundstückeigentümer tätig in Form der
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden in Bezug auf das Bestehen eines Zahlungsanspruchs sowie die Höhe des Anspruchs
- Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
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