Erschlie­ßungs­bei­trags­recht

Gemein­den erhe­ben Bei­trä­ge bei Grund­stücks­ei­gen­tü­mern, um die Erschlie­ßung eines Grund­stücks und damit die Bereit­stel­lung einer funk­tio­nie­ren­den Infra­struk­tur zu finan­zie­ren. Wir bera­ten in die­sem Zusam­men­hang die Gemein­den bei der Erhe­bung von Erschließungsbeiträgen.

Zudem sind wir für Grund­stück­ei­gen­tü­mer tätig in Form der

  • Über­prü­fung der Recht­mä­ßig­keit von Bei­trags­be­schei­den in Bezug auf das Bestehen eines Zah­lungs­an­spruchs sowie die Höhe des Anspruchs
  • Ver­tre­tung bei gericht­li­chen Auseinandersetzungen

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