ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE
Eine rechtzeitige Regelung der Nachlassangelegenheiten ist die beste Voraussetzung für ein friedliches Miteinander der Hinterbliebenen. Das deutsche Erbrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, den letzten Willen festzuhalten und die Erbfolge individuell zu bestimmen – was die Materie bereits äußerst komplex macht. Kommen noch besondere Lebens- und Vermögensverhältnisse hinzu, sind die erbrechtlichen Fragestellungen ohne juristisches Spezialwissen kaum mehr zu beantworten.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht beraten Sie sachverständig und einfühlsam zu allen Themen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sollte die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnissen führen, erarbeiten wir mit Ihnen eine passgenaue Strategie für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder im Todesfall. Unsere Notare gestalten auf Wunsch die entsprechenden Verfügungen oder überprüfen vorhandene Testamente und Erbverträge auf Wirksamkeit. Als sachliche Vermittler unterstützen wir Sie bei der familieninternen Kommunikation und tragen dazu bei, Erbstreitigkeiten zu vermeiden bzw. schnellstmöglich beizulegen. Auch bei der Nachlassabwicklung können Sie sich auf unseren kompetenten Beistand verlassen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Erbrecht
- Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
- Vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Schenkungsverträgen
- Nachfolgeberatung und Nachfolgeplanung
- Klärung und Gestaltung international-privatrechtlicher Nachfolgefragen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Unterstützung bei Erbscheinsanträgen und Erbscheinsverhandlungen, Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Hilfe bei der Nachlassabwicklung, Erstellung von Nachlassverzeichnissen
- Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckung, Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten
UNSERE EXPERTEN
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Fachanwältin
Familienrecht