RECHT DER ALL­GE­MEI­NEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind im heu­ti­gen Geschäfts­ver­kehr all­ge­gen­wär­tig. Dabei han­delt es sich um vor­for­mu­lier­te Ver­trags­klau­seln, die zur mehr­fa­chen Ver­wen­dung schrift­lich oder in sons­ti­ger Wei­se fixiert sind. Der Vor­teil die­ser umgangs­sprach­lich auch als „Klein­ge­druck­tes“ bezeich­ne­ten Klau­sel­wer­ke liegt in der Ver­ein­fa­chung, Beschleu­ni­gung und Stan­dar­di­sie­rung des Ver­trags­schlus­ses, ins­be­son­de­re im Mas­sen­ge­schäft und Onlinehandel.

 

Wir bera­ten Sie hin­sicht­lich aller Fra­gen, die sich aus All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen erge­ben. Unse­re Exper­ten für AGB-Recht erstel­len für Ihr Unter­neh­men Ver­trags­be­din­gun­gen, die indi­vi­du­ell auf Ihre geschäft­li­chen Zwe­cke abge­stimmt sind. Wir über­prü­fen vor­han­de­ne AGB hin­sicht­lich der wirk­sa­men Ein­be­zie­hung in Ver­trä­ge sowie auf Inhal­te, die gegen Rechts­vor­schrif­ten verstoßen.

 

Unse­re Leis­tungs­schwer­punk­te im AGB-Recht

  • Bera­tung zu Ein­zel­fra­gen im AGB-Recht
  • Erstel­lung indi­vi­du­el­ler AGB (Ein­kaufs- und Lieferbedingungen)
  • Prü­fung vor­han­de­ner AGB auf Inhalt, Wirk­sam­keit und Einbeziehung

UNSER EXPER­TE


+49 751 8880–31


Rechts­an­wäl­tin

Fach­an­wäl­tin

Erbrecht