Bauen wird zunehmend komplizierter. Strengere Vorschriften, steigende Nutzungsanforderungen und eine Vielfalt an technischen Möglichkeiten lassen Bauprojekte immer umfangreicher und unüberschaubarer werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig sachkundigen Rechtsrat einzuholen. Bei spezialisierten Fachanwälten, die sich auf allen Gebieten des Bauens auskennen und ihre Mandanten vom Anfang bis zum Ende des Projekts versiert begleiten.
Das Baurecht und alle weiteren Rechtsgebiete, die bei der Realisierung von Bauvorhaben bedeutsam sind, gehören seit Jahren zu den Beratungsschwerpunkten unserer Kanzlei. Baurechtliche Fragestellungen bewegen sich oft auf der Grenze zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht, weshalb Sie bei uns Spezialisten für beide Rechtsgebiete finden.
Wir stehen Ihnen in allen Projektphasen zuverlässig zur Seite, von der Entwicklung über die Planung und Umsetzung bis zur Vermarktung der Immobilie. Mit umfassender Rechts- und Sachkenntnis setzen wir Ihre Ansprüche durch und wehren unbegründete Ansprüche Dritter ab. Unsere Baurechtsexperten unterstützen Sie nicht nur in Einzelfragen – wie etwa in Genehmigungs‑, Vergabe- oder Vertragsangelegenheiten – sondern erarbeiten auf Wunsch ganzheitliche Strategien für Ihren rechtlichen und geschäftlichen Erfolg.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Baurecht
- Begleitung in Bebauungsplanverfahren und bei der Erlangung von Baugenehmigungen
- Gestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Feststellung oder Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Abwehr oder Durchsetzung von Minderungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
- Regelung von Vergütungsstreitigkeiten einschließlich Nachträgen
- Führen von selbstständigen Beweisverfahren sowie allen sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen
Die Bauleitplanung umfasst insbesondere die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen bei der Aufstellung der Pläne, das Verfahren, die Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die Verwirklichung und Sicherung der Planung. Das Fachplanungsrecht umfasst die Planungen raumbedeutsamer Vorhaben wie z. B. Straßen und Fernstraßen.
Zum Planungsrecht gehören insbesondere auch immissionsschutzrechtliche Konflikte in der Bauleitplanung (z. B. durch Sport‑, Freizeit‑, Gewerbe- und Verkehrslärm), die Berücksichtigung von Umweltbelangen (insbesondere Naturschutzbelange) in der Fachplanung (z. B. bei der Planfeststellung von Straßen oder Flughäfen) sowie das Verhältnis von Bauplanungs- und Gewerberecht (z. B. die genehmigungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten).
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden über das gesamte Planungsverfahren hinweg.
Gemeinden erheben Beiträge bei Grundstückseigentümern, um die Erschließung eines Grundstücks und damit die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur zu finanzieren. Wir beraten in diesem Zusammenhang die Gemeinden bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Zudem sind wir für Grundstückeigentümer tätig in Form der
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden in Bezug auf das Bestehen eines Zahlungsanspruchs sowie die Höhe des Anspruchs
- Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Der Rechtsbereich des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst all die Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung dienen. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu nutzen.
Unsere Beratungsschwerpunkte im gewerblichen Rechtsschutz
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Als Immissionen werden Maßnahmen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen verstanden.
Das Immissionsschutzrecht verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Immissionsschutzrecht
- Betreuung im Rahmen der immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren
- Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
- Beratung und Vertretung von immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen für Dritte wie etwa Nachbarn
- Vertretung von Nachbarn zur Abwehr von immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen, wie etwa Lärm, Geruch, Abgase, Strahlung u. a.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Fragen, die rund um die Immobilie auftreten können. Ob Rechtsrat erforderlich ist beim Bau, Erwerb, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; ob Rechtsrat erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit oder im Bereich der Immobilienverwaltung – wir leisten diesen für Sie umfassend. Aufgrund der Möglichkeit, für Sie anwaltlich oder notariell tätig zu werden, können wir Ihnen im Bereich des Immobilienrechts in jeder Hinsicht weiterhelfen. So wird die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum oder die Aufteilung durch neue Grenzvermessung durch unsere Kanzlei begleitet und vollzogen.
Auch bei Fragen im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien und der Vollstreckung in Immobilien, bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie bei sämtlichen Fragen der Absicherung von Rechten an Immobilien steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Kennzeichnend für ein Produkt oder ein Unternehmen ist dessen Name oder dessen Zeichen, welches auf einem kreativen Prozess beruht. Je mehr Mitbewerber es auf dem Markt gibt, die ähnliche Produkte oder Waren anbieten, desto wichtiger ist es für ein Unternehmen, dass der Unternehmensname oder das Produkt eindeutig abgegrenzt werden kann.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Markenrechtes erstreckt sich auf das markenrechtliche Anmeldeverfahren und die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr Ihrer markenrechtlichen Ansprüche. Zudem beraten wir Sie in Fragen der weiteren Kennzeichenrechte, wie z. B. den Namens- und Unternehmenskennzeichenrechten.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Markenrecht
- Beratung und Vertretung in sämtlichen markenrechtlichen Anmelde‑, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren, insbesondere vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs‑, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
Das Umweltrecht umfasst mehrere Querschnittsgebiete des Öffentlichen Rechts. Insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht, das Naturschutzrecht sowie das Bodenrecht.
Beim Immissionsschutzrecht geht es vornehmlich um den Schutz vor Luftverunreinigungen und Lärm bei genehmigungsbedürftigen und sonstigen Anlagen, insbesondere auch Verkehrswegen. Beim Wasserrecht stehen Vorkehrungen zum Gewässerschutz und die Ausgestaltung der wasserrechtlichen Nutzungen im Vordergrund. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht wird von den Komplexen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung bestimmt. Das Bodenschutzrecht, welches der Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen dient, hat viele Berührungen vor allem mit dem Wasserrecht (Gewässerverunreinigungen), Abfallrecht (Altlasten) und Naturschutzrecht (Landschaftsschutz, landwirtschaftliche Bodennutzung).
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden gerade schon im Vorfeld von geplanten Nutzungen sowie bei der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung.
Nicht zuletzt die rasante Zunahme des Internet-Handels hat zu einer gesteigerten Bedeutung des Urheberrechts für Privatpersonen geführt. Wir beraten Sie in den klassischen Bereichen des Urheberrechts, wie Film, Musik und Verlagswesen.
Unser Beratungsschwerpunkt liegt dabei im Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter dem Stichwort Abmahnung haben bereits zahlreiche Verbraucher „Bekanntschaft“ mit dem UWG gemacht.
Wir zeigen Ihnen nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Sie sich vor unberechtigten Abmahnungen schützen, sondern erläutern Ihnen darüber hinaus auch, wann Sie selbst einen Unterlassungsanspruch geltend machen können.
Wir vertreten Sie insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs‑, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern.
Unsere Kanzlei berät private Personen, Unternehmen und Gemeinden, wenn es um die Abwehr und Durchsetzung von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen und Satzungen geht. Wir vertreten unsere Mandaten in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und setzen die Verwaltungsentscheidungen zwangsweise durch.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Verwaltungsrecht
- Baugenehmigungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren
- Abbruchverfügungen
- Städtebaurecht
- Gaststättenrecht
- das Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
- Wasserrecht
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst vornehmlich die Aufgaben und Fragestellungen der nationalen sowie europäischen Wirtschaftsverwaltung (z. B. Gefahrenabwehr, Wirtschaftsförderung, Kartellaufsicht, Wirtschaftslenkung), ihre Organisation (europäische Behörden, staatliche Verwaltung und Selbstverwaltung) und Handlungsinstrumente (Ge- und Verbote, Steuern und Subventionen, kooperatives Verwaltungshandeln, Vergabe öffentlicher Aufträge, wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, insbesondere der Gemeinden) sowie die Rechtsfragen der Privatisierung.
Hierzu zählen insbesondere auch das Gewerberecht (z.B. Handwerks- und Gaststättenrecht) sowie das Recht infrastrukturgebundener Leistungserbringung und ihrer Regulierung (Energie, Telekommunikation, Verkehr, Versorgung) mit Bezügen zum Umwelt- und Planungsrecht, Immissionsschutzrecht und Infrastrukturplanung.
Wir beraten private Personen, Unternehmen und Gemeinden in diesem weiten Rechtsgebiet.
Das deutsche Familienrecht gestaltet sich überaus vielfältig. Es regelt alle juristischen Verhältnisse, die aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, familiären oder anderweitig verwandtschaftlichen Beziehungen sowie aus gesetzlichen Vertretungsfunktionen resultieren. Familienkonflikte werfen existentielle Fragen auf und führen nicht selten zu einer völligen Neuorientierung im Leben. Wir finden Lösungen, die eine positive Zukunftsperspektive für unsere Mandanten eröffnen und ihre Interessen langfristig sichern.
Um Streitigkeiten vorzubeugen, besteht die Möglichkeit, sowohl für die Zeit des Zusammenlebens als auch für den Trennungs- und Scheidungsfall vertragliche Regelungen zu treffen. Unser Notar, Fachanwälte und Experten für Familienrecht beraten Sie intensiv zu allen Themen des Eherechts und Kindschaftsrechts, insbesondere der Gestaltung von Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen sowie Sorgerechts‑, Unterhalts- und Vermögensfragen. Erklärtes Ziel unserer Beratungstätigkeit ist die Wahrung des Familienfriedens. Wir setzen uns für die persönliche Zufriedenheit unserer Mandanten ein und sorgen für finanzielle Gerechtigkeit unter Berücksichtigung des Eltern-Kind-Verhältnisses.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Familienrecht
- Beratung im Eherecht, Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen
- Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren
- Vermögensauseinandersetzungen, Güterrechtsverfahren
- Beratung und Vertretung in Versorgungsausgleichssachen
- Beratung im Kindschaftsrecht einschließlich Umgang und elterlicher Sorge
- Erklärungen im Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen, Unterhaltsverpflichtungen)
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Vertretung in Unterhaltsverfahren
- Kindschaftsverfahren
- Adoptionsverfahren
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften in Passau
- Referendarexamen 2017/2018 in Passau
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin im C.H.Beck Verlag von 2018 ‑2020
- Juristischer Vorbereitungsdienst in München 2019–2021
- Assessorexamen 2020/2021 in München
- Rechtsanwältin in Ravensburg seit Januar 2022
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied des Anwaltvereins Ravensburg e.V.