OLIVER SCHNEIDER
Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt
Arbeitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
+49 751 8880–30
+49 751 8880–33
schneider@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
Die Arbeitswelt verändert sich. Und mit ihr das Arbeitsrecht. Globalisierung, Digitalisierung und immer dynamischer werdende Märkte fordern strukturelle Veränderungen in Unternehmen. Neue Beschäftigungsmodelle entstehen, Geschäftsprozesse müssen anders organisiert werden. Flexibilität ist unerlässlich. Dank weit gefächerter Branchenkenntnisse verstehen wir die Anliegen unserer Mandanten und entwickeln praxisnahe Rechtslösungen für betriebliche Aufgaben aller Art.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie in im Geschäftsleben mit vorausschauender Rechtsberatung und klaren Handlungsempfehlungen entlang Ihrer unternehmerischen Ziele. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen, die sich von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellen – einschließlich der Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen sowie Abmahnungen und Kündigungen. Das Know-How unserer spezialisierten Rechts- und Fachanwälte deckt die gesamte Bandbreite des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts ab.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Arbeitsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Vergütungssystemen, Teilzeitregelungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Beratung bei Umstrukturierung und Betriebsänderung
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Verhandlungen mit Betriebsräten einschließlich Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten
Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, wie sie beispielsweise bei der Gründung, Reorganisation und Auflösung von Unternehmen auftreten, spielen seit langem eine zentrale Rolle in unserer täglichen Beratungspraxis. Erfahrung macht den Unterschied: Prozesse in der Unternehmensentwicklung sind komplex und erfordern besondere Kenntnisse der rechtlichen, aber auch der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Durch fachanwaltliche Spezialisierung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie weiterer relevanter Rechtsgebiete sind Sie bei uns als Unternehmer in jeder Hinsicht gut beraten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie vollumfänglich in allen Rechtsangelegenheiten der Unternehmensentwicklung und des operativen Tagesgeschäfts.
Im Bereich des Umwandlungsrechts verfügen wir über besondere Fachkompetenz, etwa in Fragen eines steuerneutralen Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder umgekehrt. Ebenso bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie allen Rechtsgeschäften, die damit im Zusammenhang stehen.
Wir begleiten Sie zudem beim Kauf und Verkauf von Handelsgeschäften, Unternehmen und Firmenbeteiligungen sowie bei der Kapitalbeschaffung. Gerne übernehmen wir auch sämtliche An- und Abmeldeformalitäten für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Rechtsformwahl und Gesellschaftsgründung
- Beratung in Gestaltungsfragen zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (GbR, StGes, OHG, KG)
- Begleitung von Umwandlungsvorgängen (Umstrukturierung und Reorganisation durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung)
- Satzungsänderungen
- Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
- Beratung bei Kapitalmaßnahmen und Börsengängen, Erwerb und Veräußerung von Firmenanteilen
- Liquidation und Auflösung der Gesellschaft
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Handelsregistervollmachten
Globalisierung und Digitalisierung haben die Anforderungen im Handel immens verändert. Verschärfter Wettbewerb, weltweiter Waren- und Datenverkehr sowie komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen erfordern sorgfältig konzipierte Vertriebssysteme und Vertragsgestaltungen. Wir helfen unseren Mandanten, sich auf den dynamischen Märkten zu behaupten, rechtskonform zu handeln und ihr Geschäftsmodell erfolgreich weiterzuentwickeln.
Aus unserer täglichen Arbeit kennen wir die Abläufe in Handelsbetrieben verschiedenster Branchen und identifizieren uns mit den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sind erfahrene Praktiker, die sowohl mit den Kauf- und Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen verschiedener Absatzstufen vertraut sind als auch mit denen zum Endabnehmer.
Wir begleiten Sie mit fachkundigem Rat entlang der gesamten Wertschöpfungskette, übernehmen die vertragliche Gestaltung, setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Je nach Problemstellung stehen Ihnen auch unsere auf Kartell‑, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierten Anwälte gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Handelsrecht
- Beratung bei Auf- und Ausbau sowie der Restrukturierung von Vertriebssystemen
- Gestaltung und Abwicklung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge)
- Lizenzverträge, Kooperations- und Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Prokura und Handlungsvollmachten
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen und Lieferbedingungen
- Beratung und Vertretung bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen
- Anspruchsabwehr und ‑durchsetzung (Abnahmekriterien, Mängelhaftung, Produkthaftung, Vertragsstrafen)
Der Handelsvertreter ist als selbstständiger Gewerbetreibender ständig für einen Unternehmer tätig und vermittelt in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte oder schließt diese ab. Sowohl bei der Durchführung als auch bei der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses kann eine Vielzahl von Problemen entstehen.
Unsere Kanzlei berät Sie im gesamten Bereich des Handelsvertreterrechts und besitzt die Expertise zur Berechnung des Ausgleichanspruchs gemäß § 89 b HGB. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr vermeintlicher Gegenansprüche vor den zuständigen Gerichten.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Handelsvertreterrecht
- Weisungsrechte gegenüber Vertretern
- Handelsvertreterprovisionen (Entstehung; Nichtausführung der Geschäfte; nach Beendigung)
- Abrechnung von Provisionen
- Buchauszug
- Einstands- und Nachfolgevereinbarungen
- Wettbewerbsverbot
- Kündigungen des Handelsvertreters
In unserer Kanzlei sind mehrere Mitarbeiter auf den Einzug von Forderungen spezialisiert. Dabei suchen sie stets den schnellsten und kostengünstigsten Weg, um Ihre Forderung zu realisieren. Nach erfolgreichem Erwirken eines Titels übernehmen wir für Sie auch die Zwangsvollstreckung, damit Sie als Ergebnis nicht nur ein Stück Papier (das Urteil) besitzen, sondern auch zu Ihrem Geld kommen.
Nicht zuletzt die rasante Zunahme des Internet-Handels hat zu einer gesteigerten Bedeutung des Wettbewerbsrechts für Privatpersonen geführt.
Unser Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter dem Stichwort Abmahnung haben bereits zahlreiche Verbraucher „Bekanntschaft“ mit dem UWG gemacht.
Wir zeigen Ihnen nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Sie sich vor unberechtigten Abmahnungen schützen, sondern erläutern Ihnen darüber hinaus auch, wann Sie selbst einen Unterlassungsanspruch geltend machen können.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Wettbewerbsrecht
- gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, insbesondere Einleitung und Abwehr einstweiliger Verfügungen
- Überprüfung wettbewerbsrechtlicher Handlungen wie z.B. Werbung, Preisnachlässe, Zugaben oder sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen untereinander. Insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Regelungen zum Zivilrecht. Es gibt aber auch diverse Sonderregelungen, beispielsweise im Handelsgesetzbuch.
Wir setzen Ihre Forderungen außergerichtlich durch und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, um einen sogenannten Titel (z. B. ein Urteil) zu erwirken. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung helfen wir Ihnen, die gerichtlich festgestellten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Zivilrecht
- Recht der vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, das Kauf- und Werkvertragsrecht
- Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung (bei Schädigung durch Dritte)
- Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum u.a.)
- Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung von Beeinträchtigungen (z.B. bei Ehrverletzungen oder Nachbarrecht)
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Freiburg Referendarexamen 1992 in Freiburg
- Referendar-Wahlstation Schwerpunktstudium Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Konstanz
- Assessorexamen 1995 in Ravensburg
- Rechtsanwalt in Ravensburg seit 1995
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2012
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Langjährige Tätigkeit als Lehrbeauftragter, Dozent und Mitglied in Prüfungsausschüssen
- Dozent für In-House-Schulungen bei Unternehmen und Verbänden
- Stadtrat
- Mitglied des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses, sowie des Wirtschaftsbeirates der Stadt Ravensburg
- Vorstandsmitglied des FV Ravensburg e.V. 1893
- Mitglied des Stiftungsrates der Sonja Reischmann Stiftung
- Vorstandsmitglied im Förderverein des Albert-Einstein-Gymnasiums Ravensburg
OLIVER SCHNEIDER
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