AKTU­EL­LE INFOR­MA­TIO­NEN ZUR CORONA-SITUATION

Trotz Coro­na: Wir sind wei­ter­hin als ver­läss­li­cher, kom­pe­ten­ter und fle­xi­bler Part­ner für Sie da!

Wir ste­hen zu unse­ren nor­ma­len Betriebs­zei­ten tele­fo­nisch oder per E‑Mail für Sie zur Verfügung:

Tele­fon: +49(0)751‑8880‑0
E‑Mail: kanzlei@wagner-rae.de

Wir wün­schen all unse­ren Man­dan­ten und Geschäfts­part­nern: Blei­ben Sie gesund!

Ihr Besuch in unse­rer Kanzlei

Um eine Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus (Covid-19) zu ver­hin­dern, bit­ten wir Sie um Ihre Mithilfe.

 

Bit­te ver­zich­ten Sie auf die Ver­ein­ba­rung und Wahr­neh­mung eines Ter­mins inner­halb einer 14 Tages­frist, sofern Sie

  • Kon­takt mit Per­so­nen hat­ten, die posi­tiv auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus getes­tet wur­den und/oder
  • Krank­heits­sym­pto­me wie Hus­ten, Fie­ber, Schnup­fen oder Hals­schmer­zen haben oder gehabt haben.

Sofern kei­ne der bei­den oben genann­ten Punk­te zutref­fen, hal­ten die Anwäl­te und Nota­re die bereits ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne grund­sätz­lich und nach eige­nem Ermes­sen auf­recht, solan­ge die­se kei­ne ande­ren Wei­sun­gen sei­tens der zustän­di­gen Behör­den erhal­ten und sofern kei­ner der Betei­lig­ten erkrankt ist.

 

Grund­sätz­lich gilt:
Das Gebäu­de darf durch Man­dan­ten, Kun­den und Besu­cher bis auf wei­te­res nur mit einem selbst mit­ge­brach­ten Mund-Nasen-Schutz betre­ten wer­den. Beim Betre­ten hat am Emp­fang eine Hand­des­in­fek­ti­on zu erfolgen.

 

Bit­te beach­ten Sie die ergän­zen­den Rege­lun­gen über die Durch­füh­rung von Notar­ter­mi­nen im Inter­es­se aller Beteiligten:

  • Der Zutritt zu unse­ren Räum­lich­kei­ten wird nur den unmit­tel­bar Betei­lig­ten selbst gewährt; alle Per­so­nen, die nicht unmit­tel­bar betei­ligt sind, also nicht Ver­trags­par­tei sind (mit Aus­nah­me eines Mak­lers) dür­fen zum Ter­min nicht mit­kom­men, ins­be­son­de­re Kin­der oder sons­ti­ge Familienangehörige.
  • Bit­te brin­gen Sie zum Ter­min Ihren eige­nen doku­men­ten­ech­ten Kugel­schrei­ber mit.
  • Der Zutritt zu unse­ren Räum­lich­kei­ten ist erst 5 Minu­ten vor dem ver­ein­bar­ten Ter­min mög­lich. Soll­ten den­noch War­te­zei­ten ent­ste­hen bit­ten wir Sie, die­se außer­halb unse­rer Räu­me zu ver­brin­gen. Hin­ter­las­sen Sie am Emp­fang eine Han­dy­num­mer, unter der wir Sie errei­chen kön­nen, sobald Sie ins Beur­kun­dungs­zim­mer können.
  • Um die Anste­ckungs­ge­fahr zu ver­mei­den und Kon­tak­te mit Betei­lig­ten, deren Ter­min im Anschluss an Ihre Beur­kun­dung statt­fin­det, aus dem Weg zu gehen, müs­sen wir die vor­ge­se­he­nen Beur­kun­dungs­zei­ten ein­hal­ten, damit sich mög­lichst wenig Betei­lig­te im Büro begeg­nen. Fra­gen zu den Ver­trags­ent­wür­fen oder Ände­rungs­wün­sche müs­sen damit unbe­dingt im Vor­feld geklärt wer­den. Bit­te kon­tak­tie­ren Sie Ihre Sach­be­ar­bei­te­rin, wenn Ände­rungs­be­darf oder Fra­gen bestehen.
  • Bit­te benutz­ten Sie unse­re Toi­let­ten nur im Not­fall und ach­ten Sie auf gründ­li­ches Händewaschen.

 

Der Notar ist von der Notar­kam­mer ange­wie­sen, nur in drin­gen­den Fäl­len zu beur­kun­den. Bit­te fra­gen Sie sich des­halb selbst, ob Ihr Anlie­gen unbe­dingt jetzt in die­ser Zeit beur­kun­det wer­den muss und nicht war­ten kann.

RECHTS­BE­RA­TUNG ZU CORONA-THEMEN

In nahe­zu allen Rechts­ge­bie­ten tre­ten auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ Rechts­fra­gen auf, die der Klä­rung bedür­fen. Unse­re Anwäl­te möch­ten Ihnen bei die­sen Her­aus­for­de­run­gen bei­sei­te ste­hen. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie bei­spiels­wei­se bei fol­gen­den Anliegen: