BANKRECHT UND KAPITALMARKTRECHT
Kaum ein Rechtsgebiet ist aktuell so vielen Veränderungen unterworfen wie das Bankrecht. Die Geschwindigkeit des digitalen Wandels macht vor dem Finanzwesen nicht halt. Neue Transaktionstechnologien und schärfere Vorschriften halten die Finanzdienstleister in Atem. Verbraucher sehen sich immer komplexeren Finanzfragen und ‑produkten gegenüber. Besonders für Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, steigen die juristischen Herausforderungen.
Wir beraten Banken, Sparkassen, freie Anlageberater und Anlagevermittler in allen bankrechtlichen Fragen – seien es regulatorische, organisatorische oder operative Problemstellungen. Als Privatperson unterstützen wir Sie unter anderem bei der Darlehensabwicklung und ‑sicherung oder durch Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei pflichtwidriger Anlageberatung. Unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Ihnen mit effektiven Lösungen zur Seite; von der außergerichtlichen Verhandlung bis zur Vertretung in Prozessen.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fragen der Kreditsicherheiten (Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft etc.)
- Abwicklungen des Zahlungsverkehrs (Scheckverkehr, EC-Karte, Internetbanking, Kreditkarte, Überweisungsverkehr etc.)
- Darlehensarten und Darlehensverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken
- Probleme der Anlageberatung, einschließlich Aufklärungs- und Informationspflichten
- Abwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen
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