DR. JUR. ROLAND DIETERICH
Partner, Rechtsanwalt und Notar a. D.
+49 751 8880–29
+49 751 8880–27
dieterich@wagner-rae.de
BERATUNGSFELDER
Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, wie sie beispielsweise bei der Gründung, Reorganisation und Auflösung von Unternehmen auftreten, spielen seit langem eine zentrale Rolle in unserer täglichen Beratungspraxis. Erfahrung macht den Unterschied: Prozesse in der Unternehmensentwicklung sind komplex und erfordern besondere Kenntnisse der rechtlichen, aber auch der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Durch fachanwaltliche Spezialisierung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie weiterer relevanter Rechtsgebiete sind Sie bei uns als Unternehmer in jeder Hinsicht gut beraten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie vollumfänglich in allen Rechtsangelegenheiten der Unternehmensentwicklung und des operativen Tagesgeschäfts.
Im Bereich des Umwandlungsrechts verfügen wir über besondere Fachkompetenz, etwa in Fragen eines steuerneutralen Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder umgekehrt. Ebenso bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie allen Rechtsgeschäften, die damit im Zusammenhang stehen.
Wir begleiten Sie zudem beim Kauf und Verkauf von Handelsgeschäften, Unternehmen und Firmenbeteiligungen sowie bei der Kapitalbeschaffung. Gerne übernehmen wir auch sämtliche An- und Abmeldeformalitäten für Sie.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Rechtsformwahl und Gesellschaftsgründung
- Beratung in Gestaltungsfragen zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (GbR, StGes, OHG, KG)
- Begleitung von Umwandlungsvorgängen (Umstrukturierung und Reorganisation durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung)
- Satzungsänderungen
- Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
- Beratung bei Kapitalmaßnahmen und Börsengängen, Erwerb und Veräußerung von Firmenanteilen
- Liquidation und Auflösung der Gesellschaft
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Handelsregistervollmachten
Globalisierung und Digitalisierung haben die Anforderungen im Handel immens verändert. Verschärfter Wettbewerb, weltweiter Waren- und Datenverkehr sowie komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen erfordern sorgfältig konzipierte Vertriebssysteme und Vertragsgestaltungen. Wir helfen unseren Mandanten, sich auf den dynamischen Märkten zu behaupten, rechtskonform zu handeln und ihr Geschäftsmodell erfolgreich weiterzuentwickeln.
Aus unserer täglichen Arbeit kennen wir die Abläufe in Handelsbetrieben verschiedenster Branchen und identifizieren uns mit den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sind erfahrene Praktiker, die sowohl mit den Kauf- und Lieferbeziehungen zwischen Unternehmen verschiedener Absatzstufen vertraut sind als auch mit denen zum Endabnehmer.
Wir begleiten Sie mit fachkundigem Rat entlang der gesamten Wertschöpfungskette, übernehmen die vertragliche Gestaltung, setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Je nach Problemstellung stehen Ihnen auch unsere auf Kartell‑, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierten Anwälte gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Handelsrecht
- Beratung bei Auf- und Ausbau sowie der Restrukturierung von Vertriebssystemen
- Gestaltung und Abwicklung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge)
- Lizenzverträge, Kooperations- und Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Prokura und Handlungsvollmachten
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen und Lieferbedingungen
- Beratung und Vertretung bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen
- Anspruchsabwehr und ‑durchsetzung (Abnahmekriterien, Mängelhaftung, Produkthaftung, Vertragsstrafen)
Der Handelsvertreter ist als selbstständiger Gewerbetreibender ständig für einen Unternehmer tätig und vermittelt in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte oder schließt diese ab. Sowohl bei der Durchführung als auch bei der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses kann eine Vielzahl von Problemen entstehen.
Unsere Kanzlei berät Sie im gesamten Bereich des Handelsvertreterrechts und besitzt die Expertise zur Berechnung des Ausgleichanspruchs gemäß § 89 b HGB. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr vermeintlicher Gegenansprüche vor den zuständigen Gerichten.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Handelsvertreterrecht
- Weisungsrechte gegenüber Vertretern
- Handelsvertreterprovisionen (Entstehung; Nichtausführung der Geschäfte; nach Beendigung)
- Abrechnung von Provisionen
- Buchauszug
- Einstands- und Nachfolgevereinbarungen
- Wettbewerbsverbot
- Kündigungen des Handelsvertreters
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Fragen, die rund um die Immobilie auftreten können. Ob Rechtsrat erforderlich ist beim Bau, Erwerb, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; ob Rechtsrat erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit oder im Bereich der Immobilienverwaltung – wir leisten diesen für Sie umfassend. Aufgrund der Möglichkeit, für Sie anwaltlich oder notariell tätig zu werden, können wir Ihnen im Bereich des Immobilienrechts in jeder Hinsicht weiterhelfen. So wird die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum oder die Aufteilung durch neue Grenzvermessung durch unsere Kanzlei begleitet und vollzogen.
Auch bei Fragen im Bereich der Zwangsversteigerung von Immobilien und der Vollstreckung in Immobilien, bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken sowie bei sämtlichen Fragen der Absicherung von Rechten an Immobilien steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite.
Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, wie sie beispielsweise bei der Gründung, Reorganisation und Auflösung von Unternehmen auftreten, spielen seit langem eine zentrale Rolle in unserer täglichen Beratungspraxis. Erfahrung macht den Unterschied: Prozesse in der Unternehmensentwicklung sind komplex und erfordern besondere Kenntnisse der rechtlichen, aber auch der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Durch fachanwaltliche Spezialisierung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie weiterer relevanter Rechtsgebiete sind Sie bei uns als Unternehmer in jeder Hinsicht gut beraten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie vollumfänglich in allen Rechtsangelegenheiten der Unternehmensentwicklung und des operativen Tagesgeschäfts. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
Im Bereich des Umwandlungsrechts verfügen wir über besondere Fachkompetenz, etwa in Fragen eines steuerneutralen Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder umgekehrt. Ebenso bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie allen Rechtsgeschäften, die damit im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Fragen der Vertretung einer Gesellschaft sowie der Haftung von Organen der Gesellschaft.
Wir begleiten Sie zudem beim Kauf und Verkauf von Handelsgeschäften, Unternehmen und Firmenbeteiligungen sowie bei der Kapitalbeschaffung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei An- und Abmeldeformalitäten des Handelsregisters.
Unsere Leistungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Rechtsformwahl und Gesellschaftsgründung
- Beratung in Gestaltungsfragen zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (GbR, StGes, OHG, KG)
- Begleitung von Umwandlungsvorgängen (Umstrukturierung und Reorganisation durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung)
- Satzungsänderungen
- Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen
- Beratung bei Kapitalmaßnahmen und Börsengängen, Erwerb und Veräußerung von Firmenanteilen
- Liquidation und Auflösung der Gesellschaft
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Handelsregistervollmachten
Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht einheitlich definiert. Er umfasst jedoch die Gesamtheit der Normen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren in allen hier in Betracht kommenden Fragen. Insbesondere versuchen wir, bereits vorgerichtlich Lösungen für Sie zu erarbeiten, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Sofern diese jedoch bereits aufgetreten sind, vertreten wir Sie auch vor den Instanzen, um die bestmöglichsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
BERUFLICHER WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Tübingen
- Referendarexamen 1968 in Tübingen mit Platzziffer 1/2 (Jahrgangsbester zusammen mit einem Kollegen)
- Promotion zum Dr. jur. 1969
- Assessorexamen 1971 in Stuttgart
- Rechtsanwalt in Ravensburg seit 1971
- Notar von 1996 bis 2013
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht von 2008 bis
ÄMTER UND MITGLIEDSCHAFTEN
- Staatlich anerkannte Gütestelle
- Stadtrat
- Stiftungsbeirat der Stiftung Ev. Stadtpfarrkirche Ravensburg
- Stiftungsbeirat der Stiftung Heilig-Geist-Spital Ravensburg

DR. JUR. ROLAND DIETERICH
Partner, Rechtsanwalt und Notar a. D.
+49 751 8880–29
+49 751 8880–33
dieterich@wagner-rae.de