Mar­ken­recht

Kenn­zeich­nend für ein Pro­dukt oder ein Unter­neh­men ist des­sen Name oder des­sen Zei­chen, wel­ches auf einem krea­ti­ven Pro­zess beruht. Je mehr Mit­be­wer­ber es auf dem Markt gibt, die ähn­li­che Pro­duk­te oder Waren anbie­ten, des­to wich­ti­ger ist es für ein Unter­neh­men, dass der Unter­neh­mens­na­me oder das Pro­dukt ein­deu­tig abge­grenzt wer­den kann.

Unse­re Tätig­keit im Bereich des Mar­ken­rech­tes erstreckt sich auf das mar­ken­recht­li­che Anmel­de­ver­fah­ren und die außer­ge­richt­li­che und gericht­li­che Durch­set­zung oder Abwehr Ihrer mar­ken­recht­li­chen Ansprü­che. Zudem bera­ten wir Sie in Fra­gen der wei­te­ren Kenn­zei­chen­rech­te, wie z. B. den Namens- und Unternehmenskennzeichenrechten.

Unse­re Leis­tungs­schwer­punk­te im Markenrecht

  • Bera­tung und Ver­tre­tung in sämt­li­chen mar­ken­recht­li­chen Anmelde‑, Wider­spruchs- und Ein­tra­gungs­ver­fah­ren, ins­be­son­de­re vor dem Deut­schen Patent- und Markenamt
  • außer­ge­richt­li­che und gericht­li­che Durch­set­zung oder Abwehr von Unterlassungs‑, Aus­kunfts- und Schadensersatzansprüchen

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