Kar­tell­recht

Ein Kar­tell ist eine Ver­ein­ba­rung oder eine auf­ein­an­der abge­stimm­te Ver­hal­tens­wei­se zwi­schen Unter­neh­men mit dem Ziel oder der Wir­kung, den Wett­be­werb zu beschrän­ken, zu ver­fäl­schen oder zu ver­hin­dern. Eine funk­tio­nie­ren­de Wirt­schaft ist dar­auf ange­wie­sen, dass der freie Wett­be­werb garan­tiert wird und der Miss­brauch von Markt­macht ver­hin­dert wird.

Unse­re Bera­tungs­schwer­punk­te im Kartellrecht

  • Zuläs­sig­keit selek­ti­ver Vertriebssysteme
  • Bestehen eines Kon­tra­hie­rungs­zwangs aus der sog. Essential-Facilities-Doktrin

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